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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Mehrwertbesteuerung im eCommerce

Durch eine EU-Richtlinie soll die Mehrwertbesteuerung im eCommerce einheitlich geregelt werden.

Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist am 08.06.2000 in Kraft getreten. Die Richtlinie regelt die Erbringung von Dienstleistungen und den Abschluss von Verträgen über das Internet auf europäischer Ebene. Die Richtlinie muss bis Januar 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Parallel dazu hat die Kommission vorgeschlagen, dass die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie an die veränderten Rahmenbedingungen des eCommerce angepasst wird. Es geht vor allem um den Online-eCommerce, d.h. um die Leistungen, die unmittelbar per Internet erbracht werden. Diese Leistungen werden zur Zeit als "sonstige Leistungen" im Sinne des Umsatzsteuerrechts eingeordnet, für die als Leistungsort der Sitz oder die feste Niederlassung des Leistenden gilt. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, so dass die Kommission vorgeschlagen hat, dass der Leistungsort für künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche oder unterhaltende Leistungen abweichend wie folgt geregelt werden soll:

Werden solche Leistungen von einem Unternehmen erbracht, das in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist, so sind die Leistungen

  • bei Abnehmern in einem Drittland nicht steuerbar,

  • bei Leistungen an Unternehmen innerhalb der EU an dessen Sitz bzw. am Ort seiner festen Niederlassung steuerbar,

  • bei Leistungen an Nichtunternehmer innerhalb der EU am Sitz oder der festen Niederlassung des Leistenden umsatzsteuerpflichtig.

Erbringt ein Unternehmen, das in einem Drittland ansässig ist, Leistungen an Empfänger, die in der Europäischen Union ansässig sind, so sollen diese nach den Plänen der Europäischen Kommission auch in der Union umsatzsteuerpflichtig sein und zwar unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder ein Endverbraucher ist.

Nach den Vorstellungen der Kommission soll der Normalsteuersatz für alle elektronischen Dienstleistungen gelten, also auch für Printmedien wie Bücher, Illustrierte und Zeitungen. Weiterhin ist eine Umsatzschwelle für Drittlandsunternehmen in Höhe von EUR 100.000 vorgesehen, das heißt, Drittlandsunternehmen wären in der EU nur steuerpflichtig, wenn der erzielte Umsatz den genannten Betrag übersteigt.

Für das Besteuerungsverfahren ist geplant, dass bei Leistungen von Drittlandsunternehmen das empfangende Unternehmen die Umsatzsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Im B2C-Bereich wird eine Registrierungspflicht für Drittlandsunternehmen eingeführt, sofern die Umsatzschwelle überschritten wird.

Der Richtlinienentwurf bedarf noch der Verabschiedung im Rat und einer Anhörung im Europäischen Parlament.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.