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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Änderungen für Kapitalanleger und Investoren

Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 enthält viele Änderungen, die Kapitalanleger und Investoren betreffen.

Am 18. Juni hat sich das Bundeskabinett erneut mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 befasst und diesen verabschiedet. Der Regierungsentwurf enthält bereits eine Reihe wesentlicher Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf von Ende April. Folgende Maßnahmen betreffen Kapitalanleger und Investoren:

  • Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Die Per-Country-Limitation bei der Anrechnung ausländischer Quellensteuer, auch der fiktiven Quellensteuer, greift bei der Abgeltungsteuer nicht; die Anrechnung kann die deutsche Steuer bis auf maximal 0 Euro reduzieren, eine Erstattung ist aber nicht möglich. Außerdem ist die ausländische Steuer nur bis zu einer Höhe von maximal 25 % auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar. Die bisherige Anrechnungsregelung gilt nur noch für Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.

  • Anteilstausch: Beim Tausch von Anteilen an Körperschaften außerhalb der EU/EWR (z. B. Rückzahlung einer Aktienanleihe in Aktien) sollen die Anschaffungskosten der gegebenen Anteile als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile gelten - allerdings nur dann, wenn das Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus nicht eingeschränkt ist. Mit dieser Regelung soll die Abgeltungsteuer für Steuerpflichtige und Banken praktikabler werden.

  • Dachfonds: Die Ausweitung der Abgeltungsteuer auf Dachfonds, die nach entsprechenden Berichten in der Tagespresse im Raum stand, ist nicht im Gesetzesentwurf enthalten.

  • Finanzinnovationen: Als Reaktion auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Finanzinnovationen sollen bestimmte Kapitalanlageprodukte (Reverse Floater, Down-Rating-Anleihen, Garantiezertifikate etc.) ab 2009 generell als Finanzinnovationen gelten. Damit unterliegt stets die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten (Gewinn oder Verlust) der Abgeltungsteuer, und zwar unabhängig vom Erwerbszeitpunkt.

  • Private Veräußerungsgeschäfte: Beim Verkauf von Wirtschaftsgütern, aus deren Nutzung Einkünfte erzielt wurden, sollen grundsätzlich die geltend gemachten Abschreibungen gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Bisher galt dies nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung. Durch die Änderung werden nun auch die sonstigen Einkünfte erfasst, zum Beispiel aus der Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter.

  • Ausschüttungsgleiche Erträge: Das Gesetz erweitert und präzisiert die Definition der ausschüttungsgleichen Erträge von Investmentfonds, die zwar thesauriert werden, aber trotzdem als dem Anleger zugeflossen gelten und damit zu versteuern sind.

  • Quellensteuersatz für ausländische Körperschaften: Der Quellensteuersatz für Kapitalerträge ausländischer Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen wird im Wege einer Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern auf 15 % herabgesetzt. Dies ist jedoch an die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung und Missbrauchsvorschriften geknüpft.

  • Umschichtung bei Riester- und Rürup-Renten: Eine Umschichtung zwischen verschiedenen Investmentvermögen innerhalb eines laufenden Riester- oder Rürup-Rentenvertrags würde zu einem steuerpflichtigen Gewinn aus der Rückgabe der Investmentanteile führen. Daher werden solche Gewinne ausdrücklich von der Steuerpflicht ausgenommen, sodass es bei der nachgelagerten Versteuerung des Altersvorsorgeprodukts bleibt.

  • Periodengerechte Abgrenzung: Ein Fonds muss die Emissionsrendite einer sonstigen Kapitalforderung periodengerecht abgrenzen und den Erträgen des Investmentanteils zuordnen.

  • Anrechnung ausländischer Steuern: Ohne eine Änderung wäre die Anrechnung der von Fonds gezahlten ausländischen Steuern ausschließlich beim Anleger im Rahmen der Veranlagung möglich. Zur Vereinfachung sollen die Fonds die ausländische Steuer schon beim Steuerabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer anrechnen. Diese direkte Anrechnung wird auch für die einzubehaltende Kapitalertragsteuer übernommen. Die Kapitalertragsteueranmeldung müssen Investmentgesellschaften dann ab 2010 elektronisch abgeben.

  • Altverluste aus Stillhaltergeschäften: Da ab 2009 auch Einnahmen aus Stillhaltergeschäften zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, würden sich vor 2009 aufgelaufene Altverluste steuerlich nicht mehr auswirken. Eine Übergangsregelung ermöglicht deswegen für fünf Jahre die Verrechnung der Altverluste mit neuen Einnahmen aus Stillhaltergeschäften.

  • Familienstiftungen: Die Hinzurechnung des Einkommens einer Familienstiftung in einem EU- oder EWR-Land zum Einkommen des Steuerpflichtigen unterbleibt, wenn das Stiftungsvermögen dem Zugriff des Steuerpflichtigen rechtlich und tatsächlich entzogen ist und das Land, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, per Amtshilfe die notwendigen Auskünfte erteilt.

  • Ausnahmen vom Steuerabzug: Während die Kapitalertragsteuer nur Vorauszahlungscharakter hat, soll die Abgeltungsteuer im Wesentlichen abschließend besteuern. Da dies zu Problemen und Mehraufwand führen kann, wenn die Kapitalerträge bei Gewinneinkünften zufließen, wird die Ausnahmeregelung für Körperschaften auf Antrag auf die Gewinneinkünfte und beschränkt Steuerpflichtige erweitert.

  • REITs (Real Estate Investment Trusts): Die umfassenden Anpassungen des REIT-Gesetzes im Referentenentwurf sind im Regierungsentwurf ersatzlos weggefallen. Inwieweit nun in einem separaten Gesetz eine Abstimmung der REITs auf die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer erfolgt, ist noch unklar.

  • Fondsbeteiligung an REITs: Durch Änderungen im Investmentsteuergesetz wird die Beteiligung eines Investmentvermögens (Fonds) an einem REIT der Beteiligung durch einen Direktanleger gleichgestellt, womit die REIT-Erträge auch bei einer indirekten Beteiligung über Fonds voll steuerpflichtig wären.


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