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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Änderungen für Unternehmer und Freiberufler

Unternehmer und Freiberufler dürfen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 einstellen.

Der am 18. Juni 2008 vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 hält Licht und Schatten für Unternehmer und Freiberufler bereit: Einerseits wurde bei der Kabinettsberatung die Besteuerung von Streubesitzdividenden aus dem Referentenentwurf gestrichen, andererseits die Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Firmenwagen wieder aufgegriffen. Auf diese Änderungen müssen Sie sich einstellen:

  • Buchführung im Ausland: Immer mehr Unternehmen sind international tätig. Bisher ist es aber rein rechtlich nicht möglich, Buchführungsarbeiten auch im Ausland zu erledigen. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden. Allerdings ist diese Erlaubnis an eine ganze Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Die Verlagerung ist nur auf Antrag und nur in EU/EWR-Staaten, mit denen ein Amtshilfeabkommen besteht, möglich. Das Unternehmen muss außerdem den Standort des EDV-Systems angeben und eine Zustimmung des Standortstaates zum Zugriff der deutschen Finanzverwaltung auf die EDV-Buchhaltung vorlegen. Papierbelege müssen im Inland bleiben, damit eine Umsatzsteuer-Nachschau möglich bleibt. Und schließlich darf das Finanzamt für den Fall der Zuwiderhandlung ein neues Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen.

  • Beschränkter Vorsteuerabzug für Firmenwagen: Vorbehaltlich einer Ermächtigung des EU-Rates will die Bundesregierung die Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Firmenwagen wieder einführen. Kommt diese Regelung, dann wäre der Vorsteuerabzug zu 50 % ausgeschlossen für Fahrzeuge, die auch für unternehmensfremde Zwecke verwendet werden. Im Gegenzug würde die bisher notwendige Besteuerung der nichtunternehmerischen Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe entfallen. Nicht betroffen sind Fahrzeuge, die ausschließlich unternehmerisch verwendet werden. Dazu gehören auch Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassen werden.

  • Streubesitzdividenden: Nach Protest aus der Wirtschaft wurde der Plan, die Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz aufzuheben, vorerst wieder fallen gelassen. Die SPD will allerdings darauf drängen, dass dieser Punkt wieder aufgenommen wird. Bisher müssen Kapitalgesellschaften für Dividenden und Verkaufserlöse aus Beteiligungen unter 10 % keine Steuer zahlen. Steuerpflicht entsteht nur, wenn die Erlöse ins Ausland fließen, weswegen die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland betreibt. Daher will das Finanzministerium lieber eine generelle Steuerpflicht.

  • Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung: Als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs und ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wird die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung auf Tatbestände außerhalb der EU/EWR-Staaten beschränkt. Daneben wird der positive und negative Progressionsvorbehalt bei bestimmten Tatbeständen innerhalb der EU ausgeschlossen. Dies soll für alle noch nicht bestandskräftig festgesetzten negativen Einkünfte gelten.

  • Einlagen bei negativem Kapitalkonto: Bei negativem Kapitalkonto führen Einlagen nur noch dann zu einem Verlustausgleichsvolumen, wenn die Verluste im Wirtschaftsjahr der Einlage liegen, und durch Einlagen kann kein Verlustausgleichsvolumen für zukünftige Wirtschaftsjahre geschaffen werden.

  • Heilbehandlungen: Zur Anpassung an EU-Recht werden ambulante und stationäre Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Steuerbefreiung für die Tätigkeit als Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut etc. umfassen viele Details und werden daher in einer der nächsten Ausgaben ausführlich dargestellt.

  • Einschränkung der erweiterten Kürzung: Bei grundbesitzverwaltenden Personengesellschaften dürfen zukünftig nur noch die Sondervergütungen an Mitunternehmer in die erweiterte Kürzung einbezogen werden, die auf die Überlassung von Grundbesitz an die Gesellschaft entfallen. Soweit der Mitunternehmer der Gesellschaft Darlehen überlässt oder andere Leistungen erbringt, wird die erweiterte Kürzung ausgeschlossen.

  • Einbringungsgewinn II: Wenn eingebrachte Anteile bei der einbringenden Person bei der Einbringung nicht steuerfrei waren, erfolgt eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II, falls die Anteile von der übernehmenden Gesellschaft innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert werden.

  • Lieferung in Freizonen: Eine Ergänzung im Umsatzsteuergesetz soll sicherstellen, dass Lieferungen an Abnehmer nicht steuerfrei sind, wenn die Abnehmer in einer Freizone unternehmerisch tätig sind und die gelieferten Gegenstände für Ausgangsumsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug ausschließen.

  • Wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand: Die bestehende Verwaltungspraxis bei der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand wird gesetzlich festgeschrieben. So ist es weiter zulässig, die Ergebnisse aus defizitären Bereichen (z.B. Personennahverkehr) mit gewinnträchtigen Bereichen (z.B. Energieversorgung) zu verrechnen.


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