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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Einigung zur Steuerpflicht von Tagesmüttern

Zur Steuerpflicht von Tagesmüttern ab 2009 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun eine Einigung erzielt.

Ursprünglich sollte die Steuerfreiheit für Tagesmütter schon ab 2008 wegfallen. Doch auf Drängen der Länder wurde die Steuerpflicht kurz vor dem Jahreswechsel um ein Jahr verschoben. Anlass dazu war, dass die Höhe des Einkommens in vielen Fällen zum Wegfall der kostenlosen Familien-Mitversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen geführt hätte. Damit der Job als Tagesmutter weiter attraktiv bleibt, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun folgende Kompromisslösung ausgearbeitet:

  • Es bleibt dabei, dass die Tätigkeit als Tagesmutter ab 2009 generell steuerpflichtig ist. Zahlungen der Jugendämter und Gemeinden sind also keine steuerfreien Beihilfen mehr. Dafür wird die Betriebsausgabenpauschale von 246 Euro auf 300 Euro pro Monat und Kind erhöht.

  • Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstatten die Hälfte der durch die öffentlich finanzierte Tagespflege ausgelösten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Dieser Erstattungsanspruch ist steuerfrei und wird gesetzlich festgeschrieben.

  • Es wird gesetzlich geregelt, dass während der Ausbauphase, also bis 2013, Tagesmütter bei einer Betreuung von bis zu fünf Kindern keine hauptberuflich selbstständige Erwerbsarbeit ausüben. Als Folge berechnen sich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung anhand einer Mindestbemessungsgrundlage von derzeit 828 Euro statt 1.863 Euro bei hauptberuflich Selbstständigen.

  • Die Möglichkeit zur beitragfreien Familien-Mitversicherung beim Ehepartner bleibt bis zu einem Gesamteinkommen von derzeit 355 Euro im Monat bestehen.

Mit diesen Änderungen ist die mögliche finanzielle Zusatzbelastung für Tagesmütter überschaubar: Betreut eine Tagesmutter zum Beispiel fünf Kinder für je 400 Euro im Monat, so hat sie nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale einen steuerpflichtigen Gewinn von 500 Euro monatlich. Sie muss also selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von rund 120 Euro (ca. 15 % von 828 Euro) zahlen, wovon aber die Hälfte erstattet wird. Ohne die Änderung hätte der monatliche Beitrag in diesem Fall rund 270 Euro betragen - und das ohne einen Erstattungsanspruch.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.