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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Riester-Förderung auch fürs Eigenheim

Seit Anfang April liegt der Entwurf für das Eigenheimrentengesetz vor, mit dem die Riester-Förderung auf selbstgenutzte Wohnimmobilien ausgeweitet wird.

Wer keine Miete mehr zahlen muss, reduziert seine Lebenshaltungskosten im Alter deutlich. Nach einigem Hin und Her hat sich die Große Koalition daher darauf verständigt, zukünftig auch selbstgenutztes Wohneigentum in die Riester-Förderung aufzunehmen. Mit den Riester-Zulagen wird dann auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt. Am 8. April 2008 wurde der Gesetzentwurf zum Eigenheimrentengesetz vorgestellt, der dieses Vorhaben konkretisiert. Das Eigenheim-Rentenmodell sieht zwei Förderansätze vor:

  • Wer riestert und sich eine Immobilie anschaffen möchte, kann sein bis dahin angespartes Vermögen vollständig dafür verwenden. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Eine Entnahme ist auch möglich, um eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden, allerdings erst wenn der Riester-Vertrag im Alter zur Auszahlung kommt.

  • Der staatliche Riester-Bonus kann auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwendet werden. Die staatlichen Zuschüsse fließen dann nicht in die Sparrate eines Riester-Vertrages, sondern in die Darlehenstilgung. Die Tilgungsbeiträge für Immobilienkredite werden steuerlich genauso behandelt wie die Sparbeiträge für die Altersvorsorge.

In beiden Fällen erfolgt eine nachgelagerte Versteuerung über ein "Wohnförderkonto". Auf diesem Konto werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer wählen: Begleichen sie die Steuerschuld sofort, dann müssen sie nur 70% des geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Sie können sich aber dafür entscheiden, das geförderte Kapital bis zum 85. Lebensjahr verteilt zu versteuern. Ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist, hängt von der persönlichen Situation ab.

Voraussetzung für die Förderung ist in allen Fällen, dass der jeweilige Vertrag ebenso zertifiziert ist, wie die bisher schon verfügbaren Riester-Produkte. Die zertifizierbaren Vertragsformen werden entsprechend erweitert. Außerdem enthält das Gesetz Sonderregelungen für den Fall, dass die Selbstnutzung aufgegeben wird. Ist die Aufgabe zwingend (befristeter Umzug wegen des Berufs oder Scheidung), bleibt die Förderung bestehen, andernfalls muss die bis dahin aufgelaufene Förderung entweder sofort versteuert oder in einen anderen zertifizierten Vertrag reinvestiert werden.

Mit der Eigenheimrente wird auch die Wohnungsbauprämie neu geregelt. Wohnungsbauprämien werden künftig nur noch gewährt, wenn das Kapital tatsächlich in Wohnimmobilien investiert wird. Sie dürfen auch nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren nicht mehr für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit auf die Anschaffung von Wohneigentum ausgerichtet.


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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.