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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug

Die Europäische Kommission plant ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.

Die Europäische Kommission plant eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, damit ab 2010 die Sammlung und der Austausch von Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze beschleunigt werden. Ziel ist es, die schnelle Aufdeckung von Karussellbetrug zu ermöglichen. Bei einem Karussellbetrug stellt der Täter nach einem steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerb bei einer anschließenden Lieferung im Inland die Mehrwertsteuer in Rechnung und verschwindet danach, ohne diese Mehrwertsteuer an den Fiskus abzuführen.

Derzeit beträgt der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, in dem ein innergemeinschaftlicher Umsatz bewirkt wird, und dem Zeitpunkt, zu dem die Information hierüber dem Mitgliedstaat, in dem die Steuer geschuldet wird, zur Verfügung steht, drei bis sechs Monate. Durch die jetzt vorgelegten Vorschläge soll dieser Zeitraum auf ein bis zwei Monate verkürzt werden, was eine sehr viel schnellere Aufdeckung der Betrugsfälle ermöglicht. Nach Ansicht des Steuerkommissars László Kovács sind die Vorschläge schnell umsetzbar und würden die Unternehmen nicht signifikant mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belasten. Die Kommission schlägt vor,

  • für mehrwertsteuerpflichtige Erbringer innergemeinschaftlicher Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen den Zeitraum für die Erklärung der innergemeinschaftlichen Umsätze zu harmonisieren und auf einen Monat zu verkürzen;

  • die Frist für die Übermittlung dieser Informationen zwischen den Mitgliedstaaten von drei Monaten auf einen Monat zu verkürzen;

  • die Informationen über den innergemeinschaftliche Erwerb, für die der Erwerber die Steuer schuldet, monatlich einzuholen, um den Abgleich mit den Angaben der Lieferer oder Erbringer zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollen die Erwerber, die solche Umsätze in Höhe von über 200.000 Euro pro Kalenderjahr bewirken, verpflichtet werden, ihre Mehrwertsteuererklärungen monatlich abzugeben;

  • das Verfahren zur Einreichung der zusammenfassenden Meldungen in den Mitgliedstaaten, in denen diese Verfahren außergewöhnlich komplex sind, zu vereinfachen, um die Belastung für die betroffenen Unternehmen zu verringern.

Schließlich sollen ab dem 1. Januar 2010 in den zusammenfassenden Meldungen auch die im Mitgliedsstaat des Kunden erbrachten Dienstleistungen angegeben werden, für die der Kunde die Steuer schuldet. Damit der Dienstleister nicht unterschiedliche Vorschriften je nach Sitz des Kunden beachten muss, sollen für die Entstehung des Steueranspruchs gemeinschaftsweit einheitliche Regeln eingeführt werden.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.