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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Kindergeldschädliche Einkünfte des Kindes

Der Bundesfinanzhof hat eine Reihe von Ausgaben genannt, die nicht die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes mindern.

Seit das Bundesverfassungsgericht Anfang 2005 entschieden hat, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung die kindergeldschädlichen Einkünfte eines Kindes mindern, gibt es immer wieder Streit darum, welche sonstigen Ausgaben ebenfalls die Einkünfte mindern. Der Bundesfinanzhof hatte 2006 die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt und ebenfalls zum Abzug zugelassen.

Jetzt hat der Bundesfinanzhof erneut entschieden und festgestellt, dass dies nicht für die Versicherungsbeiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder einer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt. Beide Ausgaben seien nicht unvermeidbar, weil sie über die Mindestvorsorge hinausgingen. Auch einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer mindert nicht die kindergeldschädlichen Einkünfte. Abgesehen davon, dass zuviel bezahlte Lohnsteuer später wieder erstattet wird, müsste die erstattete Lohnsteuer sonst auch im Jahr der Erstattung als Einkünfte des Kindes erfasst werden.

Noch ist beim Bundesfinanzhof die Revision eines Urteils des Finanzgerichts München anhängig. Dieses hatte ausdrücklich die Kürzung der Einkünfte des Kindes um einbehaltene Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer bejaht. Wie bei den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich auch bei der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer um Beträge, die von Gesetzes wegen dem Kind oder dessen Eltern nicht verfügbar sind und deshalb keine Entlastung bei den Eltern bewirken können, meint das Gericht. Doch angesichts des eingangs geschilderten Urteils ist davon auszugehen, dass der Bundesfinanzhof dieses Urteil wieder kassieren wird.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.