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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Änderung des Bewertungsrechts im Gesetzentwurf für die Erbschaftsteuerreform

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet.

Am 11. Dezember 2007 hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) zugestimmt. Darin enthalten ist zum einen die Überarbeitung der Erbschaftsteuer, über die wir im vergangenen Monat berichteten. Zum anderen enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen im Bewertungsrecht. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Richter eine wirklichkeitsnahe Bewertung der verschenkten oder vererbten Vermögenswerte verlangen.

  • Unbebaute Grundstücke: Grundlage für die Bewertung unbebauter Grundstücke bleiben die Bodenrichtwerte. Im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage entfällt der pauschale Bewertungsabschlag von 20 %. Wertmindernde Eigenschaften sind zukünftig im Einzelfall über den Verkehrswert nachzuweisen.

  • Bebaute Grundstücke: Abhängig von der Art der Immobilie sind für bebaute Grundstücke drei verschiedene Bewertungsverfahren möglich. Selbstgenutzte Wohnimmobilien sollen nach dem Vergleichswertverfahren bewertet werden, also durch Vergleich mit dem Kaufpreis ähnlicher Immobilien. Für Miet- und Geschäftsimmobilien und andere Immobilien mit einer marktüblichen Miete gilt das Ertragswertverfahren, das heißt, der Wert wird anhand des erzielbaren Reinertrags bestimmt. Bei zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien erfolgt außerdem ein Bewertungsabschlag von 10 %. Ist weder das Vergleichs- noch das Ertragswertverfahren anwendbar, so kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung, bei dem es vor allem auf die Herstellungskosten und die altersbedingte Wertminderung ankommt.

  • Land- und forstwirtschaftliches Vermögen: Die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist etwas aufwendiger. Ein eventuell vorhandener Wohnteil wird nach den Bewertungsgrundsätzen für bebaute Grundstücke bewertet, die pauschale Ermäßigung um 15 % entfällt allerdings. Der Betriebsteil wird entweder nach einem typisierenden Reinertragswertverfahren oder, falls der Betrieb niedrige oder gar negative Reinerträge abwirft, nach einer Mindestwertregelung bewertet.

  • Betriebsvermögen: Am kompliziertesten gestaltet sich die Bewertung von Betriebsvermögen und den Anteilen an Kapitalgesellschaften. Die verkehrswertorientierte Bewertung soll den Wert aus Verkäufen ähnlicher Betriebe unter fremden Dritten ableiten, die weniger als ein Jahr zurück liegen. Liegen keine vergleichbaren Verkäufe vor, wird meist die Ertragswertmethode angewendet. Dabei wird die Ertragskraft des Unternehmens mit einem Kapitalisierungszinssatz gleichgesetzt, den ein vergleichbares Investment in entsprechender Höhe erbringen müsste. Es sind aber auch noch eine Reihe anderer gebräuchlicher Bewertungsverfahren steuerlich anerkannt.


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