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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Voraussetzungen und Grenzen der doppelten Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof musste sich in mehreren Fällen mit der doppelten Haushaltsführung auseinandersetzen.

Im Sommer fällte der Bundesfinanzhof eine ganze Reihe von Urteilen, die sich mit der doppelten Haushaltsführung befassten, insbesondere der doppelten Haushaltsführung von Alleinstehenden. So spricht es nicht von vornherein gegen eine doppelte Haushaltsführung, dass ein Arbeitnehmer seinen Hausstand im Haus seiner Eltern hat. Es kommt vielmehr darauf an, dass der Arbeitnehmer im Rahmen einer Gesamtwürdigung einen eigenen Hausstand nachweisen kann, der auch seinen Lebensmittelpunkt darstellt. Nicht ausreichend ist, dass die Wohnung zwar über einen eigenen Eingang zu erreichen ist, ansonsten aber eine ganz überwiegende Anteilnahme am Haushalt der Eltern stattfindet, sodass der Alleinstehende als Teil des elterlichen Haushalts anzusehen ist.

Bei Alleinstehenden spricht allerdings einiges dafür, dass sich der Lebensmittelpunkt am Beschäftigungsort befindet, je länger die Beschäftigung dauert, und die weitere zur Verfügung stehende Wohnung lediglich für Besuchs- bzw. Ferienzwecke vorgehalten wird. In diesen Fällen muss das Finanzamt daher zuerst prüfen, ob sich der Lebensmittelpunkt weiter am Heimatwohnsitz befindet. Es ist auch von Bedeutung, ob eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Wohnung im Haus der Eltern erfolgt, wobei die kostenlose Überlassung nicht zwingend gegen eine doppelte Haushaltsführung spricht. Trägt der Arbeitnehmer die sonstigen Kosten, kann trotzdem ein eigener Hausstand vorliegen.

Generell der Höhe nach begrenzt ist der Werbungskostenabzug nach einem weiteren Urteil auf die Kosten für eine 60-m²-Wohnung zum örtlichen Durchschnittsmietsatz. Dabei ist nach der Urteilsbegründung außer Betracht zu lassen, ob der berufliche Status oder gesellschaftliche Verpflichtungen eine größere Wohnung rechtfertigen. Allerdings können gegebenenfalls die Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer in der Zweitwohnung zusätzlich geltend gemacht werden. Umgekehrt können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die Kosten geltend gemacht werden, die nicht auf das Arbeitszimmer entfallen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.