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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

Die Förderung von Spenden, Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlicher Tätigkeit wird massiv ausgeweitet.

Rückwirkend zum 1. Januar 2007 tritt das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft, dem der Bundesrat am 21. September 2007 zugestimmt hat. Das Gesetz unterstützt mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und ehrenamtliche Tätigkeiten. Wegen der Rückwirkung zum 1. Januar 2007 können Sie alle Vorteile noch für dieses Jahr in Anspruch nehmen, wenn Sie das wollen. Im Einzelnen enthält das Gesetz die folgenden Änderungen:

  • Spendenabzug: Die bisherige Unterscheidung steuerbegünstigter Zwecke fällt weg, Spenden können zukünftig einheitlich bis zu einer Höhe von 20 % der Einkünfte oder 0,4 % der Umsätze zuzüglich Löhne und Gehälter steuerlich abgezogen werden. Bisher war der Abzug nur bis zu einer Höhe von 5 bzw. 10 % der Einkünfte respektive 0,2 % der Umsätze zuzüglich Löhne und Gehälter möglich.

  • Zusatzhöchstbetrag: Im Gegenzug entfällt der bisherige Zusatzhöchstbetrag von 20.450 Euro für Zuwendungen an Stiftungen, solche Zuwendungen sind künftig ebenfalls von der 20 %-Grenze erfasst.

  • Großspendenregelung: Auch die Großspendenregelung und der Spendenrücktrag in das Vorjahr entfallen. Stattdessen wird ein zeitlich unbefristeter Spendenvortrag für Spendenbeträge eingeführt, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum die Abzugsgrenze überschreiten. Beachten Sie, dass ein Sonderausgabenüberhang nicht vererbt werden kann. Im Veranlagungszeitraum 2007 können Sie auf Antrag auch die alte Regelung mit Spendenrücktrag ins Vorjahr und Berücksichtigung von Großspenden nutzen.

  • Vereinfachungsregelung: Für Spenden bis zu 200 Euro genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank statt einer Spendenbescheinigung. Die Grenze lag bisher bei 100 Euro.

  • Vermögensstockspenden: Die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (sog. Vermögensstockspenden) ist zukünftig bis zu einer Höhe von 1 Million Euro begünstigt (bisher 307.000 Euro) und nicht mehr auf das Jahr der Gründung und das Folgejahr begrenzt, womit jetzt auch Zustiftungen von dieser Förderung erfasst sind.

  • Freibeträge: Der Übungsleiterfreibetrag beträgt jetzt 2.100 Euro (bisher 1.848 Euro). Ein zusätzlicher Freibetrag von 500 Euro erfasst sämtliche nebenberuflichen Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen, auch wenn der Übungsleiterfreibetrag nicht greifen würde. Diesen neuen Freibetrag können Sie allerdings nicht neben dem Übungsleiterfreibetrag geltend machen.

  • Geschäftsbetriebe: Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Organisationen und bei sportlichen Veranstaltungen wird von bisher 30.678 Euro auf 35.000 Euro erhöht.

  • Haftung: Die Haftung des Zuwendungsempfängers wurde abgemildert, statt 40 % beträgt der Haftungsbetrag nun 30 % der Zuwendung.

  • Mitgliedsbeiträge: Nachdem es im vergangenen Jahr Streit gab über die Behandlung von Mitgliedsbeiträgen, ist jetzt gesetzlich geregelt: Mitgliedsbeiträge zur Förderung kultureller Einrichtungen sind grundsätzlich abziehbar, und zwar auch dann, wenn im Gegenzug Vergünstigungen wie ermäßigter oder kostenloser Eintritt oder Jahresgaben gewährt werden. Weiterhin nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Sportvereine oder an Vereine zur kulturellen Betätigung, die in erster Linie der eigenen Freizeitgestaltung dient, beispielsweise Chor, Orchester oder Theatergruppen.

  • Zweckkatalog: Es fand eine Vereinheitlichung von steuerbegünstigten und zuwendungsbegünstigten Zwecken statt, die jetzt in einem Katalog aufgelistet sind. Eine Öffnungsklausel ermöglicht den Antrag auch für Körperschaften, deren Satzungszweck nicht von dem Katalog erfasst ist. Diesen Antrag werden die betroffenen Vereine und anderen Körperschaften noch in diesem Jahr bei der dafür zuständigen Finanzbehörde des jeweiligen Bundeslandes stellen müssen. Noch ist nicht ganz klar, wie die einheitliche Behandlung solcher Anträge auf Bundesebene koordiniert werden soll. Daher besteht die zumindest theoretische Möglichkeit, dass eine Körperschaft ihren Sitz in ein Bundesland wird verlegen müssen, das den Satzungszweck als gemeinnützig anerkennt.


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