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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Die Betriebsprüfungsordnung wird geändert

Die Betriebsprüfungsordnung wird neugefaßt. Dabei soll es zu kleinen Änderungen kommen, die möglicherweise aber beträchtliche Auswirkungen zeigen werden.

Die vom Bundesfinanzministerium geplanten Änderungen der Betriebsprüfungsordnung sind minimal, jedoch allemal geeignet, die Rechtsposition des Steuerpflichtigen erheblich zu beeinträchtigen.

  • Ausweitung des Prüfungszeitraums

    Die Vorschrift über die Festlegung des Prüfungszeitraums auf die letzten drei Besteuerungszeiträume soll den Zusatz "in der Regel" erhalten. Durch diese Erweiterung wird eine Aufweichung des Prüfungszeitraums und eine unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern befürchtet.

  • Einschränkung beim Ort der Prüfung

    Die Möglichkeit, die Außenprüfung in den Räumen des Steuerberaters durchzuführen, soll abgeschafft werden. Abgesehen von rein praktischen Erwägungen wie der Entstehung von Raumproblemen wird durch diese Einschränkung die Mitwirkung des Steuerberaters bei Betriebsprüfungen erheblich erschwert.

  • Einbeziehung von Betriebsangehörigen

    Neu eingeführt werden soll die Möglichkeit für den Betriebsprüfer, auch Betriebsangehörige einzubeziehen, die vom Steuerpflichtigen zuvor nicht benannt wurden. Dadurch ist eine Verschlechterung der Schutzposition des Steuerpflichtigen zu befürchten - nicht zuletzt deshalb, weil der Kreis der Auskunft gebenden Personen auf diese Weise erheblich erweitert wird. Unter anderem auch auf Personen, die möglicherweise nicht in der Lage sind, sachkundige Auskünfte zu geben und deren steuerliche Relevanz nicht richtig einschätzen können.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.