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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Wechsel von der Ansparabschreibung zum Investitionsabzugsbetrag

Im Vergleich zur bisherigen Ansparabschreibung hat der Gesetzgeber viele Details beim Übergang zum Investitionsabzugsbetrag geändert.

Auch wenn das Prinzip, die Förderung von Investitionen in kleineren Betrieben, erhalten bleibt, so hat sich doch im Detail einiges geändert. Eine Reihe von Verbesserungen erleichtert die Handhabung in der Praxis und führt zu einem teilweise erheblich erweiterten Förderungsumfang. Gleichzeitig ist die Inanspruchnahme als reines Progressionsglättungsinstrument jetzt unattraktiv: Unterbleibt die Investition oder es wird gegen die Bedingungen verstoßen, so wird die Steuerbegünstigung im Wirtschaftsjahr des Abzugs rückgängig gemacht, womit sich rückwirkend der Steuerbescheid ändert.

Zu den Verbesserungen gehört, dass Sie den Abzugsbetrag nun auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter in Anspruch nehmen können. Eine Ansparabschreibung war nur für neuwertige Wirtschaftsgüter möglich. Außerdem wurden die Größenmerkmale ausgeweitet: Das Betriebsvermögen darf jetzt maximal 235.000 Euro betragen statt bisher 204.517 Euro. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein Wirtschaftswert von 125.000 Euro, bisher war hier ein Einheitswert (Wohnungswert zzgl. Wirtschaftswert) von 122.710 Euro maßgeblich. Neu ist die Gewinngrenze von 100.000 Euro pro Betrieb bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern, die bisher ohne Begrenzung eine Ansparabschreibung vornehmen konnten.

Ebenfalls erhöht wurde das maximale Abzugsvolumen am Veranlagungsstichtag. Bis zu 200.000 Euro beträgt die Summe der möglichen Abzugsbeträge, statt bisher maximal 154.000 Euro bei der Ansparabschreibung. Auch für die eigentliche Investition können Sie sich jetzt mehr Zeit lassen, nämlich drei statt bisher zwei Jahre. Neu ist die Vorgabe, dass das begünstigte Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des der Investition folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte fast ausschließlich (90 % oder mehr) betrieblich genutzt wird.

Bei der Durchführung wurde ein systematischer Wechsel vollzogen: Statt einer Rücklagenbildung in der Bilanz erfolgt nun ein außerbilanzieller Gewinn mindernder Abzug, der mit der Steuererklärung geltend zu machen ist. Da somit auch keine Dokumentation in der Buchhaltung mehr möglich ist, müssen Sie zukünftig der Steuererklärung eine Erläuterung über die in Anspruch genommenen Abzugsbeträge beifügen. Statt wie bisher das Wirtschafsgut genau zu bezeichnen - und damit bei einer Abweichung Streit mit dem Finanzamt zu bekommen - müssen Sie das jeweilige Wirtschaftsgut nun nur noch der Funktion nach benennen.

Der Investitionsabzugsbetrag ersetzt gleichzeitig die Existenzgründerrücklage - es wird also bei der Höhe der Förderung nicht mehr zwischen Existenzgründern und normalen Unternehmen unterschieden. Sie können den Investitionsabzugsbetrag übrigens schon dieses Jahr nutzen, denn hier gilt das neue Gesetz für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 17. August 2007 enden. Bereits gebildete Ansparabschreibungen sind nach bisherigem Recht beizubehalten und schließlich aufzulösen. Außerdem werden sie auf den Höchstbetrag des Investitionsabzugsbetrags angerechnet, um eine Doppelförderung zu verhindern.


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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.