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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Neue Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter

Ab 2008 sind Wirtschaftsgüter nur noch bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 Euro sofort abziehbar.

Praktisch alle Unternehmen sind von der Abschaffung der Bewertungsfreiheit und der vorgeschriebenen Bildung von Sammelposten betroffen - ein weiterer Teil der Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Bisher konnten Sie selbst entscheiden, ob Sie Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 Euro netto sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter oder über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle abschreiben wollen. Dieses Wahlrecht entfällt ab 2008.

Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 Euro netto besteht dann eine Pflicht zum sofortigen Betriebsausgabenabzug. Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto zwischen 150 und 1.000 Euro, so müssen Sie dieses Wirtschaftsgut in einen jahresbezogenen Sammelposten einstellen, der gleichmäßig über fünf Jahre aufzulösen ist. Diese Poolbildung führt dazu, dass alle Wirtschaftsgüter in diesem Pool wie ein einziges Wirtschaftsgut behandelt werden - mit der Konsequenz, dass der Verkauf oder Defekt eines Wirtschaftsguts oder dessen möglicherweise kürzere Nutzungsdauer nicht zu einer vorzeitigen Abschreibung auf den Sammelposten führt.

Auch wenn diese Neuregelung im Prinzip eine Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage ist, gibt es doch zwei Vorteile für die Unternehmen: Erstens entfällt die Aufzeichnungspflicht, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 Euro müssen also nicht mehr einzeln in der Buchführung ausgewiesen werden. Und zweitens können Sie für diese Wirtschaftsgüter unabhängig vom Anschaffungsdatum immer den vollen Jahresanteil im Sammelposten abschreiben.

Bei den Überschusseinkünften, also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder nichtselbstständiger Arbeit bleibt jedoch alles beim Alten - Wirtschaftsgüter bis 410 Euro sind sofort als Werbungskosten abzugsfähig.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.