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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften

Als Ausgleich für Personengesellschaften ermöglicht die Unternehmenssteuerreform 2008 auf Antrag eine vergünstigte Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne.

Um dem Ziel der Rechtsformneutralität im Steuerrecht etwas näher zu kommen, hat der Gesetzgeber die Option für eine günstigere Besteuerung thesaurierter Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingebaut. Auf Antrag des Steuerzahlers werden die nicht entnommenen Gewinne einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags unterworfen. Bei einer späteren Entnahme der begünstigten Gewinne fällt eine Nachsteuer von 25 % an.

Begünstigung und spätere Nachversteuerung entsprechen in der Summe ungefähr einer direkten Entnahme zum Spitzensteuersatz von 45 %. Für Steuerzahler, die diesen Spitzensteuersatz zahlen, wirkt die Tarifbegünstigung also letztlich wie eine Steuerstundung, bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz führt eine spätere Entnahme sogar zu einer höheren Besteuerung als die direkte Entnahme.

Doch nicht allein deswegen sollten Sie sich den Antrag gründlich überlegen. Denn es kann leicht passieren, dass die Nachversteuerung gerade dann zuschlägt, wenn die Liquidität ohnehin knapp ist, weil das Unternehmen gerade keine Gewinne abwirft und damit Entnahmen für den persönlichen Bedarf unvermeidbar sind.

Die Begünstigung ist betriebs- und personenbezogen ausgestaltet, es ist also für jeden Betrieb und jeden Mitunternehmeranteil in jedem Veranlagungszeitraum ein gesonderter Antrag notwendig. Jeder Mitunternehmer kann sich allein entscheiden, ob er einen Antrag stellt, eine gemeinsame Antragstellung ist nicht erforderlich. Mitunternehmer müssen allerdings mit mehr als 10 % oder aber mehr als 10.000 Euro am Gewinn (nicht am Unternehmen) beteiligt sein, um einen Antrag stellen zu können. Für Einzelunternehmer gibt es keine Einschränkungen.

In ihrer jetzigen Form wird die Thesaurierungsbegünstigung bereits heftig kritisiert. Nicht nur ist sie relativ kompliziert ausgestaltet, wobei einige Fragen noch gar nicht geklärt sind, beispielsweise bei der teilweisen Betriebsübertragung oder der Anwendung auf EU-Ebene. Auch ergibt sich nur bei einem hohen persönlichen Grenzsteuersatz ein Vorteil aus der möglichen Steuerstundung. Besonders hart trifft es Unternehmen, die in eine Krise geraten. Nutzen kann die Begünstigung schließlich nur, wer bilanziert. Einnahmen-Überschuss-Rechner bleiben außen vor.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.