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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Zweifel an der Kürzung der Pendlerpauschale

Der Bundesfinanzhof hat in einem Eilverfahren ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale angemeldet und vorläufigen Rechtsschutz gewährt.

Das Bundesfinanzministerium hat kurzfristig auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) reagiert und festgelegt, dass Steuerbescheide ab 2007 hinsichtlich der Entfernungspauschale nur vorläufig gelten. Der BFH hatte das Vorliegen ernsthafter verfassungsrechtlicher Zweifel an der ab 2007 geltenden eingeschränkten Abziehbarkeit bejaht und Aussetzung der Vollziehung gewährt. Den Einwand des Finanzministeriums, dass dies eine geordnete Haushaltsführung gefährden würde, fegten die Richter nicht nur mit einem Verweis auf die verbeserte Haushaltslage des Staates vom Tisch: Der Haushaltsvorbehalt würde sonst jeden legislativen Verfassungsverstoß mit genügender finanzieller Breitenwirkung sanktionieren.

Auch die Eintragung eines Freibetrags für die ersten 20 km auf der Lohnsteuerkarte ist erst einmal wieder möglich. Müssten die ersparten Steuern doch noch zurückgezahlt werden, so kommen noch Zinsen von 6 % pro Jahr hinzu. Daher sollten Sie sich überlegen, ob sich ein Antrag auf den Freibetrag momentan wirklich lohnt.

In der Hauptsache hat sich der BFH allerdings nicht geäußert und nur das alte Preußische Oberverwaltungsgericht zitiert: "Wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts." Das letzte Wort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht, wobei der BFH-Beschluss noch keine Prognose über das spätere Verfassungsgerichtsurteil erlaubt. Zwar gibt es nicht nur beim BFH erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung, allerdings sind nicht nur die Finanzbeamten, sondern auch einige Juristen von deren Zulässigkeit überzeugt.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.