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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Bürokratieabbau schreitet voran

Der Bundesrat hat das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet, das zahlreiche kleinere Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthält.

Das im Juli verabschiedete Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II) enthält zahlreiche Maßnahmen, die durch Vereinfachung oder Abschaffung von Informations- und Erlaubnispflichten zu einer wesentlichen Entlastung bei den Unternehmen führen. Insgesamt soll die Bürokratieentlastung ein Volumen von 58,8 Mio. Euro haben. Unter anderem gehören dazu folgende Maßnahmen:

  • Die Gewinnschwelle für die steuerliche Buchführungspflicht steigt von 30.000 Euro auf 50.000 Euro für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen. Auf diese Weise besteht für viele Unternehmen die Möglichkeit, anstelle einer Bilanz eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen.

  • Eine umfassende Reduzierung statistischer Informationspflichten befreit Existenzgründer in den ersten drei Jahren von statistischen Meldepflichten, wenn der Inhaber einkommensteuerlichen Existenzgründerstatus hat. Kleinere Dienstleistungsbetriebe werden von der vierteljährlichen Befragung zur Konjunkturstatistik gänzlich ausgenommen, bei Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern werden statistische Erhebungen auf drei Stichproben pro Jahr beschränkt. Und im Güterkraftverkehr wird der Stichprobenumfang von 15 % auf höchstens 10 % reduziert, drei von fünf Erhebungsmerkmalen fallen weg und die Periodizität wird von einem auf fünf Jahre erhöht.

  • Für Arbeitgeberbescheinigungen bei Entgeltersatzleistungen (Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kinderkrankengeld) wird die Datenübermittlung elektronisch möglich, umgekehrt müssen auch die Leistungsträger ihre Rückmeldungen elektronisch zur Verfügung stellen.

  • Die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger wird mit der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger zusammengefasst und von den Rentenversicherungsträgern ausgeführt.

  • Die Vorausbescheinigung des Arbeitgebers für die Rentenversicherung wird durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.

  • Die Reisegewerbekartenpflicht wird eingeschränkt, bestehende Erlaubnisvorbehalte entfallen. Die Reisegewerbekarte entfällt, wenn für die gleiche Tätigkeit bereits eine Erlaubnis zum Betrieb im stehenden Gewerbe erteilt wurde. Zudem betrifft die Erlaubnispflicht nur noch den Prinzipal. Angestellte müssen nur noch eine Kopie der Genehmigung des Prinzipals mit sich führen. Reisegastwirte unterliegen zukünftig dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung.

  • Bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge genügt zukünftig eine Eigenerklärung des Bewerbers statt einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Diese Auskunft kann der öffentliche Auftraggeber zukünftig selbst einholen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.