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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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GmbH-Reform macht Fortschritte

Nach fast einem Jahr liegt nun der Regierungsentwurf für die Neufassung des GmbH-Rechts vor.

Es wird wohl noch einige Zeit vergehen, bis die GmbH-Reform endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Doch das Projekt schreitet voran: Fast genau ein Jahr nach dem Referentenentwurf liegt jetzt der Regierungsentwurf für das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vor.

Nur wenige der vielen geplanten Änderungen sind schon heute unumstritten. Während die Bundesländer die vereinfachte Gründung per Muster-Gesellschaftsvertrag als zu unflexibel kritisieren, stören sich die Richter am Bundesgerichtshof, die sich mit den misslungenen Gründungen herumschlagen müssen, hauptsächlich an der reduzierten Stammkapitalanforderung. Und daher dürfte der Entwurf vor seiner endgültigen Verabschiedung noch zahlreiche kleine und wohl auch ein paar große Änderungen erfahren. Derzeit enthält der Gesetzentwurf folgende wichtige Maßnahmen:

  • Stammkapital: Statt 25.000 Euro soll das Mindeststammkapital für eine GmbH zukünftig nur noch 10.000 Euro betragen, was zumindest für reine Dienstleistungsgesellschaften durchaus ausreichen kann.

  • Unternehmergesellschaft: Zusätzlich zur GmbH soll es die Möglichkeit geben, eine "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ganz ohne Stammkapital zu gründen. Die Unternehmergesellschaft soll keine neue Rechtsform, sondern nur eine Sonderform der GmbH sein, die solange mindestens 25 % ihres Jahresgewinns thesaurieren muss, bis das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht ist. Danach ist der Wechsel zur GmbH durch reine Umfirmierung, also ohne Umwandlung, möglich.

  • Erleichterte Gründung: Das Gesetz soll als Anlage ein Musterset aus Gesellschaftsvertrag, Handelsregisteranmeldung, Niederschrift der Gesellschafterversammlung und Gesellschafterliste erhalten, bei dessen strikter Verwendung nur noch die öffentliche Beglaubigung der Unterschriften statt einer notariellen Beurkundung notwendig ist.

  • Handelsregistereintragung: Ist der Unternehmensgegenstand der GmbH genehmigungspflichtig, beispielsweise bei Handwerks- und Restaurantbetrieben, dann muss diese Genehmigung zukünftig nicht mehr für eine Handelsregistereintragung vorliegen. Ebenso muss der Gesellschafter einer Einmann-GmbH für die Registereintragung nicht mehr Sicherheit leisten, falls er noch nicht das ganze Stammkapital eingezahlt hat. Außerdem darf das Registergericht nur noch in Ausnahmefällen Einzahlungsbelege für das Stammkapital verlangen.

  • Gesellschafterliste: Bisher hat die Gesellschafterliste nur Informationscharakter. Zukünftig werden die Geschäftsanteile nummeriert, und eine auf der Gesellschafterliste eingetragene Person soll gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter gelten. Damit ist auch der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen von demjenigen möglich, der länger als drei Jahre als Gesellschafter eingetragen ist.

  • Verwaltungssitz: In Reaktion auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf eine GmbH ihren Verwaltungssitz zukünftig auch im Ausland nehmen.

  • Gesellschafterdarlehen: Statt der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen und den damit verbundenen Haftungsfragen soll es nur noch normale Gesellschafterdarlehen geben. Diese kann die Gesellschaft jederzeit zurückzahlen, in der Insolvenz sind sie jedoch grundsätzlich nachrangig, und der Insolvenzverwalter kann die Rückzahlung anfechten.

  • Verdeckte Sacheinlage: Ist bisher die Stammkapitalzahlung bei einer verdeckten Sacheinlage grundsätzlich noch einmal in voller Höhe in bar zu leisten, so tritt an diese Stelle eine Differenzhaftung, bei der nur der durch die Sacheinlage nicht gedeckte Teil des Stammkapitals nachzuleisten ist.

  • Geschäftsführereignung: Der Straftatenkatalog, der zum Eignungsausschluss für den Geschäftsführerposten führt, wird um weitere GmbH-relevante Straftaten erweitert.

  • Zustellungen: Um den Missbrauch durch Firmenbestatter zu vermeiden, ist eine vereinfachte öffentliche Zustellung vorgesehen, wenn Geschäftsführer und Gesellschafter nicht mehr erreichbar sind.

  • Insolvenz: Die Vorschriften zur Insolvenz im GmbH-Gesetz werden gestrichen. Stattdessen wird die Insolvenzantragspflicht für alle juristischen Personen einheitlich in der Insolvenzordnung geregelt und trifft dann nicht mehr nur den Geschäftsführer, sondern auch die Gesellschafter.


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