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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Einführung der Entfernungspauschale

Ab dem 1.1.2001 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale.

Ab dem 1.1.2001 werden die gesetzlichen Kilometer-Pauschbeträge in Höhe von 0,70 DM (Kfz) und 0,33 DM (Motorrad und Motorroller) je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,70 DM für die ersten 10 Kilometer und 0,80 DM für jeden weiteren Kilometer umgewandelt.

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 10.000 DM begrenzt. Ein höherer Betrag als 10.000 DM kann von Ihnen aber dann geltend gemacht werden, wenn Sie einen eigenen oder einen Ihnen zur Nutzung überlassenen Pkw für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte benutzen.

Ein wenig anders verhält es sich für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Hier können Sie gleich eine Entfernungspauschale von 0,80 DM ab dem ersten Kilometer ansetzen.

Höhere Aufwendungen, die entstehen, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, können berücksichtigt werden, wenn sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und Sachbezüge in Form eines unentgeltlichen oder verbilligten Job-Tickets oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vermindern die ermittelte Entfernungspauschale.

Zum Schluss bleibt noch zu erwähnen, dass die Entfernungspauschale nicht für Flugstrecken gilt. Insoweit sind weiterhin die tatsächlich entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.