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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Verwertung von Körperschaftsteuerguthaben

Die Oberfinanzdirektion Münster hat zu den Fragen der Aufrechnung von Körperschaftsteuer-Guthaben und Auszahlung in der Insolvenz Stellung genommen.

Durch das Inkrafttreten des SEStEG und der damit verbundenen Umstellung vom Körperschaftsteueranrech-nungs- auf das Körperschaftsteuerauszahlungsverfahren sind zwei Fragen aufgetaucht, mit denen sich jetzt die Oberfinanzdirektion Münster auseinandergesetzt hat:

  1. Kann der mit Ablauf des Jahres 2006 in voller Höhe bereits entstandene Auszahlungsanspruch, der für das Jahr 2007 kraft Gesetzes komplett gestundet wird, gegen aktuell fällige Forderungen des Finanzamts aufgerechnet werden? Die Oberfinanzdirektion Münster hat diese Frage verneint: Voraussetzung für eine Verrechnungsstundung ist, dass ein Gegenanspruch alsbald - also zeitnah - fällig wird. Diese Voraussetzung ist beim Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig nicht erfüllt. Der Anspruch ist zwar rechtlich mit Ablauf des 31. Dezembers 2006 entstanden, die erste Rate ist jedoch frühestens im Jahr 2008 fällig. Ab welchem Zeitraum von einer ausreichenden Zeitnähe zu einer im Vorfeld fälligen Forderung auszugehen ist, ist derzeit in der Diskussion. Aktuell wird geprüft, ob die Körperschaftsteuerguthaben gegebenenfalls grundsätzlich nicht mit fälligen Steueransprüchen verrechnet werden dürfen.

  2. Was passiert mit dem Guthaben in Fällen, in denen bereits vor dem 1. Januar 2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kapitalgesellschaft eröffnet worden ist? Das Guthaben steht der Insolvenzmasse zu. Eine Auszahlung an den Insolvenzverwalter kommt nur nach den Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes in Betracht - also in zehn gleichen Jahresbeträgen innerhalb des Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017. Diese Forderungen, die damit erst in weiter Zukunft fällig werden, und deren Verwertung nicht von den Handlungen des Insolvenzverwalters abhängig ist, hindert die Schlussverteilung und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht. Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, die Forderungen abzutreten oder in die Schlussrechnung und in das Schlussverzeichnis mit aufzunehmen. Eine sofortige Berücksichtigung kommt allerdings aufgrund der mangelnden Fälligkeit nicht in Betracht. Eine quotale Auszahlung an die Massegläubiger kann somit erst ab 2008 erfolgen.


{Kontakt}

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