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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Erziehungsgeld und Elternzeit

Die Regelungen für Erziehungsgeld und Elternzeit wurden geändert für Kinder, die ab diesem Jahr geboren werden.

Es gelten neue Regelungen für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2001. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, lediglich ein Anteil von bis zu 12 Monaten kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden.

Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden kann, sie bleibt auf bis zu 3 Jahre für jedes Kind begrenzt. Die Eltern können sich auch mit der Betreuung ihres Kindes abwechseln. Eine Verteilung des Elternzeit ist auf insgesamt bis zu 4 Zeitabschnitten möglich. Die Elternzeit des Vaters kann bereits mit der Geburt des Kindes beginnen. Das Erziehungsgeld wird immer ab dem Tage der Geburt gewährt, bei gleichzeitiger Inanspruchnahme erhält aber nur ein Elternteil Erziehungsgeld.

Bislang war eine Erwerbstätigkeit auf 19 Stunden begrenzt, jetzt kann der Arbeitnehmer 30 Wochenstunden arbeiten, ohne seinen Anspruch auf Erziehungsgeld oder Elternzeit zu verlieren. Diese Möglichkeit besitzen nun beide Elternteile.

In Betrieben mit mehr als 15 beschäftigten Mitarbeitern besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Die Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger bedarf der Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von 4 Wochen ab Zugang des Arbeitnehmerschreibens aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Der Mitarbeiter kann auch bei seinem bisherigen Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit unter folgenden Voraussetzungen verlangen:

  1. Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer

  2. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate

  3. Die Arbeitszeit wird für mindestens 3 Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche verringert

  4. Der Anspruch wird spätestens 8 Wochen vorher angemeldet

  5. Dringende betriebliche Gründe stehen nicht entgegen


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.