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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Anspruch auf Kindergeld bei einem fehlenden Ausbildungsplatz

Ein Anspruch auf Kindergeld wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes besteht erst dann, wenn der Nachweis erbracht ist, dass tatsächlich kein Ausbildungsplatz vorhanden ist.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Ausbildungsplatz erst dann nicht verfügbar ist, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Studienbewerber, die sich für Studiengänge, die zentral vergeben werden, interessieren, müssen hierzu eine Entscheidung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund herbeiführen.

Bis zur amtlichen Entscheidung der Vergabestelle und - nach einer Ablehnung durch die Vergabestelle - bis zu einer endgültig negativen Entscheidung im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen steht keineswegs fest, dass der gewünschte Ausbildungsplatz nicht zur Verfügung steht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nämlich Entscheidungen unterschiedlichen Inhalts möglich (Ablehnung, Bewilligung, Teilnahme am hochschuleigenen Auswahlverfahren, Teilnahme am Nachrückverfahren, Teilnahme am Losverfahren).

Eine Prognoseentscheidung, dass aufgrund eines schlechten Notendurchschnitts vermutlich kein Studienplatz verfügbar sein wird, genügt nicht. Ebenso wenig reicht eine lediglich formlose Anfrage bei der ZVS als Nachweis für das Fehlen eines Studienplatzes aus. Erst mit der amtlichen Ablehnung durch die ZVS oder der Hochschule aufgrund einer Bewerbung steht fest, dass eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen werden kann. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, steht nicht fest, dass kein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht. Entsprechend besteht dann auch kein Anspruch auf Kindergeld. Für Ihr Kind heißt das, dass es auch bei einem schlechten Notendurchschnitt, wenn ein Studienplatz objektiv nicht zu erwarten ist, einen schriftlichen Antrag bei der ZVS stellen muss.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.