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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Pflichtangaben auch in Telefaxen und E-Mails

Seit dem 1. Januar 2007 müssen Geschäftsbriefe aller Art, also auch Telefaxe und E-Mails, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten.

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat nicht nur das Registerrecht neu geordnet, sondern auch andere Änderungen mit sich gebracht. Seit dem 1. Januar 2007 müssen Sie in jeder Form von Geschäftsbriefen Mindestangaben machen. Während bisher lediglich für Geschäftsbriefe Pflichtangaben vorgeschrieben waren, sind nun auch Telefaxe und E-Mails miterfasst. Dabei müssen die Angaben deutlich lesbar sein; eine an die E-Mail angehängte Visitenkarte oder ein Link auf das Impressum der Website genügen nicht.

Das EHUG hat verschiedene Vorschriften im HGB, AktG, GmbHG und Genossenschaftsgesetz angepasst, sodass die Pflicht für Mindestangaben in Geschäftsbriefen nun für alle im Handelregister eingetragenen Unternehmen gilt. Zu diesen Pflichtangaben gehören

  • der vollständige, im Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragene Firmenname,

  • der Rechtsformzusatz (e.K., KG, OHG, GmbH, AG etc.),

  • der satzungsmäßige Sitz des Unternehmens,

  • Registergericht und Registernummer des Unternehmens (also nicht einer Zweigniederlassung, falls diese auch eingetragen ist),

  • bei Kapitalgesellschaften auch die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder (einschließlich Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzendem) mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen.

Fehlende Pflichtangaben kann das Handelsregistergericht mit Zwangsgeld ahnden. Zudem sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit erheblichem Kostenaufwand denkbar. Kleingewerbetreibende, die nicht mit einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, sind von den Änderungen ausgenommen. Sie müssen dafür ab dem 22. Mai 2007 auf allen Geschäftsbriefen neben dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auch eine ladungsfähige Anschrift angeben.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.