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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Pensionszusagen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Eine Pensionszusage ist in Einzelfällen bereits nach weniger als fünf Jahren möglich.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft erst dann eine Pensionszusage erteilt werden, wenn sich die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft zuverlässig abschätzen lässt. Hierzu bedarf es in der Regel eines Zeitraums von 5 Jahren (unternehmensbezogene Wartezeit). Hinzu kommt eine personenbezogene Wartezeit von zwei bis drei Jahren. Der Zeitraum der unternehmensbezogenen Wartezeit kann kürzer sein, wenn sich die künftige Entwicklung des Unternehmens aufgrund der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend deutlich abschätzen lässt, wie dies zum Beispiel in Fällen einer Betriebsaufspaltung oder Umwandlung möglich ist.

Für einen solchen Fall hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine Zeitspanne von 3 Jahren und 11 Monaten ausreichend sein kann. Die Finanzbehörden sind daher angewiesen worden, stets eine Prüfung nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmen. Soll einem Gesellschafter-Geschäftsführer vor Ablauf des 5-Jahre-Zeitraums eine Pensionszusage gemacht werden, so empfiehlt es sich, die vorliegenden "gesicherten Erkenntnisse" ausreichend zu dokumentieren bzw. eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts einzuholen. Dazu muss der zu beurteilende Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass bei der nächsten Betriebsprüfung die Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung mit den entsprechenden steuerlichen Folgen eingestuft wird.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.