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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Details der geplanten Unternehmenssteuerreform 2008

Nach langem Hin und Her stehen nun eine ganze Reihe Details der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform fest.

Das Bundesfinanzministerium hat eine Bund-Länder-Gruppe einberufen, die noch offene Fragen zur Unternehmenssteuerreform klären sollte. Die Bund-Länder-Gruppe hat mittlerweile einen Entwurf vorgelegt. Zurzeit ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren im Sommer oder Herbst 2007 abgeschlossen wird, sodass das Gesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft treten könnte. Einigkeit besteht darin, dass die nominale steuerliche Gesamtbelastung um ca. 10 % sinken soll. Bisher wurden folgende Punkte konkretisiert:

  • Die Körperschaftsteuer soll von 25 % auf 15 % sinken.

  • Die Steuermesszahl im Rahmen der Gewerbesteuer soll von 5 % auf 3,5 % gesenkt werden.

  • Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8.

  • Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne soll ab dem 1. Januar 2009 eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag eingeführt werden. Ein Optionsrecht erlaubt, die Kapitaleinkünfte wie bisher im Veranlagungsweg zu versteuern.

  • Die Voraussetzungen für Sonder- und Ansparabschreibungen soll beibehalten, aber zielgenauer umgestaltet werden.

  • Für Personengesellschaften soll ab einer bestimmten Gewinnhöhe eine Thesaurierungsrücklage eingeführt werden, in die nicht entnommene Gewinne in einem bestimmten Umfang eingestellt werden. Die thesaurierten Gewinne sollen mit 28,25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet werden. Die später ausgeschütteten Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.

Diese Maßnahmen haben nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums ein Volumen von 30 Milliarden Euro. Da das Steueraufkommen jedoch mit maximal 5 Milliarden Euro belastet werden soll, will man die Gegenfinanzierung vor allem durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage erreichen:

  • Der Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer entfällt.

  • Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll nur noch Unternehmen möglich sein, die auch die Voraussetzungen für Sonder- und Ansparabschreibungen erfüllen.

  • Die degressive AfA wird gestrichen.

  • Eine "Zinsschranke" soll den Zinsabzug auf 30 % des Gewinns vor Berücksichtigung von Finanzierungskosten und Finanzierungserträgen mit einer Freigrenze von 1 Mio. Euro beschränken. Dafür wird § 8a KStG abgeschafft und eine Escape-Klausel für die Zinsschranke geschaffen werden. Vor allem bei diesem Punkt sind noch erhebliche Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich.

  • Funktionsverlagerungen ins Ausland sollen besteuert werden.

  • Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Wertpapierleihe.

  • Die Regelungen beim sogenannten Mantelkauf sollen verschärft werden.

  • Statt der hälftigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer sollen zukünftig 25 % aller Zinsen (Kurzfrist- und Dauerschuldzinsen) mit einem Freibetrag von 50.000 Euro dem Gewinn hinzugerechnet werden.

  • Wegfall der Spekulationsfrist bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen.

Alle Punkte sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten, denn im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist noch mit erheblichen Änderungen zu rechnen.


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