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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens

Bei der Verrechnung des Körperschaftsteuerguthabens bahnt sich zum Jahreswechsel eine Änderung des Verfahrens an.

Für Gewinnausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2005 erfolgen, mindert sich das Körperschaftsteuerguthaben und die Köperschaftsteuer des Veranlagungszeitraums, in dem das Wirtschaftsjahr endet, in dem die Ausschüttung erfolgt, um 1/6 der Gewinnausschüttung. Allerdings ist die Minderung auf den Betrag begrenzt, der auf das Wirtschaftsjahr der Ausschüttung entfällt, wenn man das zum Ende des vorigen Wirtschaftsjahres festgestellte Guthaben auf den Rest des Übergangszeitraums (14 Jahre) verteilt.

Beispiel: Bei einem Körperschaftsteuerguthaben von 210.000 Euro erfolgt 2006 eine Gewinnausschüttung für das vorangegangene Wirtschaftsjahr von 120.000 Euro. 1/6 von 120.000 Euro ergibt 20.000 Euro, 1/14 von 210.000 Euro ergibt 15.000 Euro, also ist die Körperschaftsteuerminderung auf den Betrag von 15.000 Euro begrenzt.

Der "Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)" sieht jetzt eine andere Regelung vor. Danach wird das Körperschaftsteuerguthaben letztmalig auf den 31. Dezember 2006 ermittelt. Die bisherigen Regelungen werden auf Gewinnausschüttungen angewendet, die vor diesem Stichtag erfolgen. Das zum Stichtag ermittelte Körperschaftsteuerguthaben wird in 10 gleichen Raten in den Jahren 2008 bis 2017 ausgezahlt.

Der Auszahlungsanspruch entsteht jeweils zum 1. Januar des Kalenderjahres, also erstmals am 1. Januar 2008. Die Auszahlung setzt einen Antrag voraus, der bis zum 31. Mai des Folgejahres zu stellen ist. Die Auszahlungsbeträge bleiben bei der Ermittlung des steuerlichen Einkommens außer Betracht. Mit Zugang des Feststellungsbescheids ist im Umlaufvermögen der Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens zu aktivieren, dieser Position ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gegenüberzustellen, der im Jahr der Auszahlung ratierlich aufgelöst wird, denn die Auszahlungen sind Ertrag des betreffenden Wirtschaftsjahres.

Die neue Regelung ist vor allem für Verlust- und Konzerngesellschaften vorteilhaft, die nach der bisherigen Regelung nicht in den Genuss einer Auszahlung des KSt-Guthabens kommen würden.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.