Telefon Icon

Telefon:
05682 730016

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.: 9-13 Uhr u. 14-16 Uhr
Fr.: 9-13 Uhr

Home Über uns Wer wir sind Schwerpunkte Aktuelles Kontakt

Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



Stellenangebote Bewerben Sie sich in 60 Sekunden Deine Karriere
Ehepaar Beratung Steuern ausrechnen

{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

Aktenordner
Geld einsparen
Steuern ausrechnen

{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

Steuerterminkalender >

Allgemeines zum Thema Steuern

Existenzgründer

Personal, Arbeit und Soziales

GmbH-Ratgeber

Umsatzsteuer

Selbstständige und Unternehmer

Einkommenssteuer -
Arbeitgeber

Einkommenssteuer -
Immobilien

Einkommenssteuer -
Ehepartner und Kinder

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne


hier kontaktieren




Vorbereitung auf die Umsatzsteuererhöhung

Nachdem die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 jetzt feststeht, können Sie sich durch rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung einigen Ärger bei der Umstellung sparen.

Bundestag und Bundesrat haben das Haushaltsbegleitgesetz 2006 beschlossen, und damit kommt die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % nun definitiv am 1. Januar 2007. Noch bleibt Ihnen genügend Zeit, sich auf die Anhebung vorzubereiten: Vor allem bei Aufträgen, die noch in diesem Jahr erteilt, aber erst im kommenden Jahr komplett erledigt werden, muss der Verkäufer einige Regeln beachten, um am Ende nicht auf einem Teil der Steuerpflicht sitzen zu bleiben. Und für den Käufer gibt es unter Umständen die Möglichkeit, noch kräftig Steuern zu sparen, wenn er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Maßgebend für die Anwendung des erhöhten Steuersatzes ist der Zeitpunkt, in dem der Umsatz ausgeführt ist. Der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, der Rechnungserteilung oder gar der Tag des Vertragsabschlusses oder Bestelleingangs ist unerheblich. Auch in den Fällen der Ist-Versteuerung und der Versteuerung von Anzahlungen kommt es darauf an, wann der Umsatz bewirkt ist. Für vor dem 1. Januar 2007 ausgeführte Leistungen, deren Entgelte oder Teilentgelte erst nach dem 31. Dezember 2006 eingehen, gilt also: Der Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer nach dem bisherigen Steuersatz.

Unternehmer - und deren nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Kunden - profitieren also unter anderem von folgenden Maßnahmen:

  • Ziehen Sie alle Leistungen, soweit dies möglich ist, in das Jahr 2006 vor! Beginnen Sie bald mit der Werbung, denn zum Jahresende sind Lieferengpässe zu erwarten! Achten Sie daher auf das Risiko, dass Sie Bestellungen entgegen nehmen, die Sie nicht sicher noch vor Jahresende ausliefern können!

  • Rechnen Sie bei längerfristigen Aufträgen Teilleistungen ab. Es muss sich um abgrenzbare Teilleistungen handeln und eine vertragliche Vereinbarung vorliegen, wonach Teilleistungen abgerechnet werden können. Die Teilleistung setzt wirtschaftliche Teilbarkeit der Leistung und eine gesonderte Abnahme der Teilleistung voraus. Soweit möglich müssen noch vor dem 1. Januar 2007 Teilentgelte vereinbart werden, wenn das im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen ist.

  • Da im Endkundengeschäft in aller Regel Bruttopreise vereinbart werden, müssen sich Käufer und Verkäufer darüber einig sein, wer das Risiko einer Umsatzsteuererhöhung während der Vertragserfüllung trägt. Auf den Endverbraucher kann der Verkäufer die Umsatzsteuererhöhung nur dann abwälzen, wenn der Vertrag vor dem 1. September 2006 geschlossen worden ist. Für alle Verträge, die danach abgeschlossen werden, trägt der Unternehmer das Risiko der Umsatzsteuererhöhung. Diese Einschränkung gilt nicht für mehrjährige Verträge.

  • Für alle Dauerleistungen, die nach dem 31. Dezember 2006 erbracht werden, gilt ohne besondere Vereinbarung der neue erhöhte Umsatzsteuersatz.

  • Entgeltminderungen wie Skonti, Rabatte, sonstige Preisnachlässe oder Entgelterhöhungen wie Nachberechnungen führen zu einer Änderung der ursprünglichen Bemessungsgrundlage und somit der ursprünglich berechneten Umsatzsteuer.

  • Werden Gegenstände umgetauscht, so bedeutet dies eine Rückgängigmachung des ursprünglichen Kaufvertrages und den Abschluss eines neuen Kaufvertrages. Erfolgt der Umtausch im Jahre 2007, so ist die Umsatzsteuerdifferenz von 3 % zu erheben. Dies gilt nicht, wenn im Wege der Nacherfüllung eine neue Sache geliefert wird. Hier geht es um die Erfüllung des ursprünglichen Kaufvertrages. Mangels Gegenleistung fehlt es an einer Bemessungsgrundlage für eine Umsatzsteuernachberechnung.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.