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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Miet- und Darlehensvertrag unter Angehörigen

Eine interessante Konstellation über den Kauf von und die Vermietung eines Hauses an einen Angehörigen hat den Segen der Finanzgerichte erhalten.

Gemäß einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn Sie ein Haus von einem Angehörigen erwerben, über die Kaufpreiszahlung einen Darlehensvertrag mit diesem Angehörigen schließen und danach eine Wohnung in dem von Ihnen erworbenen Haus an den ehemaligen Eigentümer vermieten. Sowohl der Darlehensvertrag als auch der Mietvertrag halten dem Fremdvergleich stand.

Das Finanzgericht hat festgestellt, dass diese Konstellation keinen ungewöhnlichen Weg darstellt, um Vermietungseinkünfte zu erzielen. Sie haben ein Haus erworben und die hierfür notwendigen Geldmittel im Ergebnis fremdfinanziert. Der Verkäufer fungierte mit der Umwandlung des Kaufpreises in eine Darlehensforderung wie eine Bank. Bei einer Finanzierung durch eine Bank würde sich am wirtschaftlichen Ergebnis nichts Wesentliches ändern.

Ein Darlehensvertrag zwischen Angehörigen ist steuerlich anzuerkennen, wenn der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich standhält. Bei einem verzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit insbesondere anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der geschuldeten Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen. Gemäß dem Finanzgericht spricht es nicht gegen die steuerliche Anerkennung, wenn

  • der 66-jährige Darlehensgeber den Darlehensvertrag 10 Jahre lang nicht kündigen kann,

  • erst anschließend eine auf maximal 2.500 Euro jährlich begrenzte Tilgung einsetzt und

  • daher zu Lebzeiten des Angehörigen mit einer vollständigen Tilgung des Kaufpreisdarlehens nicht mehr zu rechnen ist.

Mietverträge unter nahen Angehörigen sind in der Regel der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht. Dies ist auch dann der Fall, wenn

  • der Mietvertrag ohne Kündigungsrecht des Vermieters auf Lebenszeit des Angehörigen geschlossen wird,

  • der Angehörige jederzeit die Bestellung eines Wohnungsrechts verlangen kann,

  • eine Änderung des vereinbarten Mietzinses frühestens nach 10 Jahren möglich ist und

  • die vertragliche Vereinbarung zu den Nebenkosten der Wohnung tatsächlich nicht durchgeführt wird.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.