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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist jetzt neu geregelt und in den meisten Fällen damit auch erheblich erweitert worden.

Mit dem am 7. April 2006 verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung ist auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten neu geregelt worden. Für die meisten Eltern bedeutet das eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Fassung. Die gesamte Neuregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2006, also für alle Kinderbetreuungsleistungen, die in diesem Jahr erbracht werden.

Alleinerziehende und Ehepaare, bei denen beide Ehepartner erwerbstätig sind, können zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten, maximal jedoch 4000 Euro pro Jahr und Kind von der Steuer absetzen. Ein Drittel der Kosten müssen die Familien alleine tragen. Diese Abzugsmöglichkeit besteht für jedes Kind bis zu dessen 14. Geburtstag. Die Aufwendungen werden dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben behandelt. Zwischen Alleinerziehenden und Doppelverdienern gibt es keinen Unterschied mehr.

Ist nur ein Elternteil erwerbstätig, gilt im Prinzip dasselbe. Allerdings sind die Kinderbetreuungskosten nur für Kinder vom 3. bis zum 6. Lebensjahr steuerlich absetzbar. Außerdem werden die Kosten in diesem Fall als Sonderausgaben berücksichtigt.

Unabhängig davon, welche der Varianten nun im Einzelfall Anwendung findet, gibt es in jedem Fall eine Reihe von Einschränkungen und Auflagen:

  • Ausgeschlossen von der Abzugsfähigkeit sind die Kosten für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten und für sportliche oder andere Freizeitbetätigungen.

  • Voraussetzung für den Abzug sind in jedem Fall die Vorlage einer Rechnung und der Nachweis für die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Dabei soll allerdings beispielsweise auch der Bescheid über die Höhe der zu zahlenden Kindergartengebühren als Rechnung gelten.

  • Wer von dieser Regelung, also dem Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug Gebrauch macht, kann nicht mehr den Abzug von der Steuerschuld nach § 35a Einkommensteuergesetz (Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse) für die Kinderbetreuung im eigenen Haushalt in Anspruch nehmen.

  • Wenn die Ehegatten die getrennte Veranlagung gewählt haben, müssen die Kinderbetreuungskosten den beiden Ehegatten zugeordnet werden. Zur Vereinfachung teilt das Finanzamt die Kosten hälftig auf beide Ehegatten auf, die Eheleute können aber auch mit einem gemeinsamen Antrag eine anderweitige Aufteilung fordern.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.