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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Ausweitung der Ist-Besteuerung

Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung wird nicht nur für Ostdeutschland weiter verlängert, sondern auch in Westdeutschland zum 1. Juli 2006 verdoppelt.

Das am 7. April 2006 verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung bringt vielen Kleinunternehmern und Existenzgründern entscheidende Liquiditätsvorteile. Darin wird nämlich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - die so genannte Ist-Besteuerung der Umsatzsteuer - erheblich ausgeweitet.

Während in Westdeutschland bisher nur Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 125.000 Euro in den Genuss dieser Regelung kamen, beträgt diese Grenze ab dem 1. Juli 2006 das Doppelte, also 250.000 Euro. In Ostdeutschland wird die bisher gültige Umsatzgrenze von 500.000 Euro, die eigentlich zum 31. Dezember 2006 ausgelaufen wäre, bis Ende 2009 verlängert.

Bisher konnten vor allem Freiberufler von dieser Möglichkeit gebrauch machen, da für sie diese Umsatzgrenze nicht gilt. Von der verdoppelten Umsatzgrenze profitieren jetzt viele kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Ist-Besteuerung ihre Liquidität verbessern können. Denn die Ist-Besteuerung bezieht sich ausdrücklich nur auf die eigenen Ausgangsumsätze, nicht auf die Vorsteuer. Das heißt, der Vorsteuerabzug ist weiterhin schon dann möglich, wenn vom leistenden Unternehmen eine Rechnung vorliegt und die Lieferung oder Leistung erbracht ist.

Trotzdem hat die Umstellung zum 1. Juli 2006 noch zwei Haken: Erstens muss jeder Unternehmer, der von der Soll- auf die Ist-Besteuerung umstellt, besonders sorgfältig darauf achten, dass jeder Umsatz auch erfasst wird, also weder doppelt noch gar nicht versteuert wird. Und zweitens müssen Sie zunächst einen Antrag an das Finanzamt stellen, denn der Wechsel zur Ist-Besteuerung ist nur nach Bewilligung durch das Finanzamt möglich.

Gerade dabei scheint man im Bundesfinanzministerium die Sache noch nicht ganz durchdacht zu haben. An anderer Stelle im Steuerrecht ist nämlich geregelt, dass die Finanzverwaltung den Wechsel zur Ist-Besteuerung nur für volle Kalenderjahre gestatten soll. Bis jetzt ist noch nicht klar, wie die Finanzverwaltung mit diesem Problem umgeht, denn hält man an dieser Vorschrift fest, wäre ein Wechsel entweder erst zum 1. Januar 2007 möglich, oder der Wechsel muss rückwirkend zum 1. Januar 2006 erfolgen. Letzteres hätte zur Konsequenz, dass jeder Unternehmer die gesamte Buchhaltung des ersten Halbjahres nochmals überarbeiten muss.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.