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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Rechnungsangaben zum Zeitpunkt der Lieferung

Das Bundesfinanzministerium hat zur Angabe des Lieferzeitpunktes in Rechnungen Stellung genommen.

Die Umsatzsteuer wird immer wichtiger für das Fiskalaufkommen und darüber hinaus ist die Umsatzsteuererhöhung ab 2007 in der Koalitionsvereinbarung beschlossen worden. Damit Ihnen keine Vorsteuern entgehen, müssen Sie alle Eingangsrechnungen daraufhin prüfen, ob alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Häufig fehlen in Rechnungen Angaben über den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung. Zu den erforderlichen Angaben bei verschiedenen Leistungen hat sich das Bundesfinanzministerium geäußert:

  • Angabe des Zeitpunkts der Lieferung in einem LieferscheinRechnungsangaben können sich auch aus dem Lieferschein ergeben. Dann muss der Lieferschein neben dem Lieferscheindatum eine gesonderte Angabe des Leistungsdatums enthalten. Ist das Leistungsdatum gleich dem Lieferscheindatum, kann in die Rechnung ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden.

  • Angabe des Lieferzeitpunkts bei Lieferung per VersandDer Gegenstand der Lieferung kann durch den Lieferer, den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abnehmer beauftragten Dritten befördert oder versendet werden. Dann gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Die Angabe des Kalendermonats genügt als Angabe des Lieferzeitpunkts.

  • Angabe des Zeitpunkts der Lieferung in anderen FällenIn allen Fällen, in denen der Ort der Lieferung nicht aus dem vorgenannten Prinzip folgt, ist als Tag der Lieferung in der Rechnung der Tag der Verschaffung der Verfügungsmacht anzugeben. Auch hier kann als Zeitpunkt der Lieferung der Kalendermonat der Lieferung angegeben werden.

  • Angabe des Zeitpunkts einer sonstigen LeistungDer Zeitpunkt der Leistung bei einer sonstigen Leistung ist der Zeitpunkt, zu dem die sonstige Leistung ausgeführt ist. Ausgeführt ist die Leistung, wenn sie beendet ist. Wiederum genügt der Kalendermonat, in dem die Leistung ausgeführt wurde.

  • Noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige LeistungWird über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet, handelt es sich um eine Anzahlungsrechnung, die die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder des Teilentgelts nur dann enthalten muss, wenn der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.