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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Steuerliche Behandlung von Krankentransporten

Die Oberfinanzdirektion Hannover hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Krankenbeförderungen Stellung genommen.

Um Missverständnisse bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Krankentransporten auszuräumen, hat die Oberfinanzdirektion Hannover ausgeführt, wann welcher Steuersatz gilt. So sind ärztlich verordnete Krankenfahrten, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen ausgeführt werden, als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu behandeln und unterliegen somit dem Regelsteuersatz.

Auch Krankenbeförderungen, die von Krankenhäusern, Kliniken und ähnlichen Einrichtungen durchgeführt werden, unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Sie können jedoch auch steuerfrei sein, wenn

  • die Voraussetzungen aus § 4 Nr. 16 UStG erfüllt sind oder

  • die Krankenbeförderung mit einem besonders eingerichteten Fahrzeug erfolgt. Es ist nicht erforderlich, dass das Fahrzeug dauerhaft für die Krankenbeförderung eingerichtet ist, im Zeitpunkt des Krankentransports muss dies jedoch der Fall sein. Bei Fahrzeugen, die für eine anderweitige Verwendung umgerüstet werden können, sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für jede einzelne Fahrt - zum Beispiel mittels eines Fahrtenbuches - nachzuweisen.

Steuerpflichtige Krankentransporten können allerdings in zwei Fällen auch dem ermäßigten Steuersatz unterliegen:

  • Die Beförderung von Kranken wegen einer Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kraftfahrzeugen ist wie genehmigter Linienverkehr zu behandeln, wenn von den beförderten Personen ein Entgelt nicht zu entrichten ist.

  • Krankenbeförderungen mit Taxen, wenn die Beförderung innerhalb einer Gemeinde erfolgt bzw. die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.