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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Pfändungsschutz für selbstständige Unternehmer

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der auch selbstständigen Unternehmern Pfändungsschutz für ihre Altersvorsorge gewährt.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Altersvorsorge von Selbstständigen im Zwangsvollstreckungsrecht besser schützen soll. Ziel ist es, die Zwangsvollstreckung gegen selbstständige Unternehmer an die Zwangsvollstreckung gegen Empfänger von Leistungen einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung anzupassen. Zurzeit bestehen erhebliche Unterschiede, da Selbstständige keinen Pfändungsschutz genießen:

  1. Zwangsvollstreckung gegen selbstständige Unternehmer

    Sämtliche Einkünfte Selbstständiger - auch die, die ausschließlich der Alterssicherung dienen - unterliegen der Einzel- und Gesamtvollstreckung. Das heißt, eine Lebensversicherung und eine private Rentenversicherung können vollständig gepfändet werden: Es bestehen keine Pfändungsgrenzen.

  2. Zwangsvollstreckung gegen Empfänger von Leistungen einer gesetzlichen oder betrieblichen Renten-versicherung

    Auch hier unterliegen die Einkünfte grundsätzlich der Vollstreckung. Jedoch können die Rentenansprüche aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Es existieren also normierte Pfändungsgrenzen, die das Existenzminimum sichern sollen.

Diese Ungleichbehandlung soll aufgehoben werden. Auch bei selbstständigen Unternehmern sollen die Rentenbezüge aus einer Rentenversicherung und das Vorsorgekapital vor einem schrankenlosen Vollstreckungszugriff geschützt werden, und zwar sowohl was die eigentliche Rentenzahlung der Versicherung als auch das angesparte Vorsorgevermögen angeht.

Der Pfändungsschutz erhöht sich mit zunehmendem Alter: Die Höhe des geschützten Vorsorgekapitals ist abhängig vom Lebensalter progressiv ausgestaltet. Das angesparte Kapital wird in dem Umfang geschützt, dass Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente erhalten können, die in etwa der Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen entspricht.

Zur Verhinderung von Missbrauch ist der Schutz allerdings auf solches Kapital beschränkt, das unwiderruflich in die Altersvorsorge eingezahlt wurde. Weiter muss gewährleistet sein, dass die Leistungen aus dem angesparten Kapital erst mit dem Eintritt des Rentenfalls oder der Berufsunfähigkeit als lebenslange Rente erbracht werden. Außer für den Todesfall darf kein Kapitalwahlrecht vereinbart sein.

Auch wenn es sich bisher nur um einen Kabinettsbeschluss handelt, ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf vom neu gewählten Bundestag umgesetzt wird, da unter den Parteien Konsens über die Notwendigkeit des Pfändungsschutzes besteht. Es ist allerdings noch nicht klar, wann die Umsetzung erfolgt, und inwieweit noch Änderungen am Entwurf vorgenommen werden.


{Kontakt}

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