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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Vollzeitjob zwischen Zivildienst und Studium

Wenn der Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einen Vollzeitjob länger als vier Monate ausübt, gibt es für diese Zeit natürlich kein Kindergeld. Andererseits wird das Einkommen aus dieser Zeit auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet.

Wenn Ihr Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einem Vollzeitjob nachgeht, verdient er zwar Geld, aber das wird auch auf den Jahresgrenzbetrag für den Kindergeldanspruch angerechnet. Die Folge ist, dass oft der Kindergeldanspruch wegfällt. Anders sieht es aus, wenn die Zeit zwischen Zivildienstende und Studiumsbeginn und damit auch die Erwerbstätigkeit länger als vier Monate dauert. Zwar besteht dann für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Kindergeld, aber das Einkommen aus dieser Zeit wird auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet. Ab dem Beginn des Studiums gibt es dann wieder Kindergeld, wenn die sonstigen Einkünfte unter dem Jahresgrenzbetrag von 7.680 Euro liegen.

Beachten müssen Sie aber auch noch folgende Besonderheit: Kalendermonate, in denen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung Ihres Kindes an keinem Tag vorliegen, also zum Beispiel während eines Vollzeitjobs, sorgen dafür, dass sich der Jahresgrenzbetrag jeweils um 1/12 reduziert. Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben außer Betracht.

Ein Vollzeitjob, auch wenn er nur befristet ist, führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs genau dazu: Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung Ihres Kindes fehlen, da die typische Unterhaltssituation der Eltern nicht vorhanden ist. Entsprechend reduziert sich der Jahresgrenzbetrag für jeden Monat der Erwerbstätigkeit jeweils um 1/12, und die dabei erzielten Einkünfte sind nicht anzurechnen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.