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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Wesentliche Erweiterung als Existenzgründung

Auch eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebs gilt bei der Bildung von Ansparabschreibungen als Existenzgründung.

Auch als aktiver Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, in den Genuss einiger Privilegien zu kommen, die eigentlich nur einem echten Existenzgründer vorbehalten sind. Und zwar können Sie die umfassenderen Möglichkeiten zur Ansparabschreibung wahrnehmen, die Existenzgründern zustehen. Sie müssen lediglich Ihren bestehenden Betrieb wesentlich erweitern. Der Bundesfinanzhof sieht das nämlich auch als eine Form der Existenzgründung an.

Um eine wesentliche Betriebserweiterung handelt es sich bei einer außerordentlichen Maßnahme, die über eine Umstrukturierung des Betriebes hinausgeht, zum Beispiel die Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges oder die Errichtung einer neuen, wesentlich größeren Betriebsstätte. Für Existenzgründer gelten erhebliche Vorteile bei der Bildung von Ansparabschreibungen: Der Investitionszeitraum beträgt sechs statt der üblichen zwei Jahre. Die Ansparabschreibung selbst kann bis zur Höhe von 307.000 Euro gebildet werden, der übliche Höchstbetrag liegt bei 154.000 Euro.

Im selben Urteil hat der Bundesfinanzhof aber noch etwas anderes hervorgehoben: Die Ansparabschreibung kann im Jahr der Betriebseröffnung nur für die Wirtschaftsgüter gebildet werden, die bis zum 31. Dezember des Jahres bereits verbindlich bestellt sind. Es reicht nicht, nach Jahresschluss ein Investitionsprogramm mit einer Liste der geplanten Investitionen nachzureichen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.