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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Wegweisende Entscheidung zum Kindergeld

Jetzt können auch Sozialversicherungsbeiträge bei der Anspruchsprüfung von den Einkünften des Kindes abgezogen werden.

Eltern haben nur dann Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder, wenn die Einkünfte des Kindes einen Grenzbetrag nicht übersteigen. Lagen die Einkünfte auch nur um einen Euro über dem Grenzbetrag (7.680 Euro pro Jahr für 2004 und 2005), streichen die Familienkassen das Kindergeld komplett. Zwar dürfen von den Einkünften Werbungskosten abgezogen werden, also Fahrtkosten, Arbeitsmittel und andere für den Job notwendige Aufwendungen. Für Sonderausgaben galt das bisher aber nicht, auch nicht für die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber gar nicht erst auszahlt.

Hilfe für die Familien kommt jetzt vom Bundesverfassungsgericht: Die verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes verlangt, dass von den Bezügen und Einkünften nur diejenigen berücksichtigt werden, die auch zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt und verfügbar sind, meinen die Verfassungsrichter. Einfacher gesagt können jetzt von den Einkünften auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, wodurch sich in vielen bisher aussichtslosen Fällen jetzt doch noch eine Anspruchsgrundlage ergibt.

Legen Sie also baldmöglichst Einspruch ein gegen einen Ablehnungsbescheid oder Steuerbescheide (wegen des Kinderfreibetrags), soweit dies noch möglich ist. Ist bereits ein Einspruchsverfahren anhängig, können Sie davon ausgehen, dass zu Ihren Gunsten entschieden wird, denn das Bundesamt für Finanzen hat darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf alle noch offenen Fälle angewendet wird. Günstig sieht es auch aus, wenn Sie bisher noch kein Kindergeld beantragt haben, weil Sie davon ausgegangen waren, dass die Einkünfte Ihres Kindes über dem Grenzbetrag liegen. Denn es gilt die steuerliche Festsetzungsverjährung von 4 Jahren. Sie können also für mehrere Jahre noch rückwirkend Kindergeld beantragen. Beachten Sie dabei, dass der Grenzbetrag für die Einkünfte 2002 und 2003 noch bei 7.188 Euro lag.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.