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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Doppelte Haushaltsführung auch ohne Ehe

Bisher tat sich die Finanzverwaltung schwer, bei Singles eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen. Doch das ändert sich jetzt durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für eine beruflich veranlasse doppelte Haushaltsführung auch dann steuerlich geltend machen, wenn er ledig ist. Gleichzeitig bestätigten die Bundesrichter die Ansicht ihrer Kollegen vom Finanzgericht München, dass der Begriff "Hausstand" nicht zwingend eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne voraussetzt.

Im zu entscheidenden Fall hatte sich ein Arbeitnehmer im Haus seiner Eltern das Badezimmer mit seiner Schwester geteilt und lediglich ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer und eine Küche für sich alleine gemietet. Berufsbedingt übernachtete der Mann unter der Woche am mehr als fünfhundert Kilometer entfernten Arbeitsort in einem Boardinghaus. An den Wochenenden fuhr er regelmäßig an seinen Heimatwohnsitz. Obwohl er das Badezimmer nicht zur alleinigen Nutzung angemietet hatte, sahen beide Gerichte in den angemieteten Räumen einen eigenen Hausstand. Dieser stellt weiterhin auch den Lebensmittelpunkt dar, womit die Voraussetzungen der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gegeben sind.

In einem nur wenige Wochen vorher ergangenen Urteil ging das Finanzgericht Niedersachsen noch davon aus, dass Unverheiratete grundsätzlich keine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen können. Nur weil der Kläger mit seiner ebenfalls berufstätigen Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung teilte und noch eine Wohnung am Arbeitsort hatte, wurde die doppelte Haushaltsführung anerkannt. Dem steht nicht entgegen, dass der Wohnungswechsel und damit die Begründung des doppelten Haushaltes während des Erziehungsurlaubes erfolgte. Die Zeit der Beurlaubung steht einer Beschäftigung gleich, soweit nach Ablauf des Urlaubs die Wiederaufnahme einer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber angestrebt wird.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.