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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Günstigerprüfung bei der Entfernungspauschale

Sie können auch nur für einzelne Arbeitstage die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ansetzen, wenn sie im Vergleich die Summe der für diese Tage zu berücksichtigenden Entfernungspauschale übersteigen.

Sie können für die Fahrten von Ihrer Wohnung zum Arbeitsort die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Arbeitstag und Entfernungskilometer ansetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihnen überhaupt Kosten entstanden sind. Nutzen Sie allerdings öffentliche Verkehrsmittel, können Sie sich auch entscheiden, statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten geltend zu machen, falls diese höher sind.

Nun kann sich die Situation ergeben, dass Sie an einigen Arbeitstagen im Jahr mit dem Pkw zur Arbeit fahren (Entfernungspauschale) und an anderen Arbeitstagen öffentliche Verkehrsmittel (tatsächliche Kosten) benutzen. Bisher war es bei den Finanzämtern gängige Praxis, die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nur dann anzuerkennen, wenn sie für den geltend gemachten Zeitraum höher waren als die für das ganze Kalenderjahr theoretisch insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale.

Das Finanzgericht München sieht das anders und vertritt die Auffassung, dass für jeden einzelnen Arbeitstag zu prüfen ist, ob sich die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel im Verhältnis zum Ansatz der Entfernungspauschale günstiger auswirken. Sie können also die tatsächlichen Kosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel geltend machen, wenn sie Entfernungspauschale für die relevanten Arbeitstage übersteigen.

Wieder einmal muss der Bundesfinanzhof eine endgültige Entscheidung treffen, denn die Finanzverwaltung hat natürlich Revision eingelegt. Gehören Sie aber zum Kreis der Betroffenen, sollten Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs beantragen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.