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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Kontenabrufverfahren startet als Provisorium

Seit dem 1. April 2005 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einsicht in die Kontenstammdaten aller Bundesbürger zu nehmen. Allerdings startet das Verfahren erst einmal als Provisorium.

Mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" hat sich der Bundesfinanzminister für seine Finanzbeamten den gläsernen Steuerbürger geschaffen. Denn seit dem 1. April 2005 können die Finanzämter auf die rund 500 Millionen Konten- und Depotstammdaten zugreifen, die die deutschen Banken und Sparkassen verwalten. Für besonderen Unmut bei sorgt die Tatsache, dass betroffene Bürger weder vorher noch im Anschluss zwingend über eine Anfrage informiert werden müssen.

Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium mit einer Verwaltungsanweisung noch etwas nachgebessert, indem es die Gründe für eine mögliche Anfrage präzisiert und klarere Regeln über die Information der Betroffenen festgeschrieben hat. Dem Deutschen Steuerberaterverband genügt das noch nicht. Nach seiner Meinung müssen solche Prinzipien im Gesetz festgeschrieben werden. Außerdem verlangt der Verband die vorherige Information der betroffenen Steuerzahler, damit diese Rechtsschutz suchen können.

Das Bundesverfassungsgericht hat unterdessen den Eilantrag einer Volksbank und mehrerer Bürger abgewiesen, die erreichen wollten, dass das Gesetz bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt wird. Der Grund für die Ablehnung liegt unter anderem in dem Anwendungserlass, der die Abfrage der Daten deutlich einschränkt. Eine endgültige Entscheidung ist damit zwar noch nicht gefallen - die wird wohl noch bis 2006 auf sich warten lassen. Trotzdem kann das Verfahren erst einmal wie geplant starten.

Allerdings gestaltet sich der Start noch recht holperig. Der Grund: Zwar verfügen die Banken über die notwendigen technischen Einrichtungen, denn sie müssen schon seit November 2003 die Kontendaten täglich an die sogenannten Kontenevidenzzentralen übermitteln. Von dort kann dann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Daten abrufen und an die anfragenden Behörden weiterleiten. Bisher durften aber nur Polizeifahnder von dieser Möglichkeit gebrauch machen, insbesondere zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Mit deren rund 2.000 Abfragen pro Tag kam das System auch ganz gut zurecht. Durch die Anfragen von Finanzämtern und anderen Behörden wird die Zahl jedoch auf 50.000 Abfragen pro Tag wachsen, womit die Software derzeit heillos überfordert ist.

Bis auf Weiteres stellen die Finanzbeamten daher ihre Anfragen schriftlich. Die Anfrage muss dann der Vorgesetzte abzeichnen, bevor sie ans BaFin gefaxt wird. Mit einer automatischen, softwarebasierten Lösung rechnen BaFin und Bundesfinanzministerium erst ab 2006. So lange wird es beim manuellen Abfrageverfahren bleiben, und schon dessen Umständlichkeit dürfte dafür sorgen, dass die Finanzbeamten zunächst nur in begründeten Ausnahmefällen von dieser Möglichkeit gebrauch machen.


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