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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Unsicherheiten beim gewerblichen Grundstückshandel

Die aktuelle Rechtsprechung lässt der Finanzverwaltung einen breiten Interpretationsspielraum bei der Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.

Eine nicht steuerbare Vermögensverwaltung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) überschritten, wenn mehr als 3 Einheiten (Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser) innerhalb von 5 Jahren ab dem Erwerb oder der Errichtung der Objekte wieder veräußert werden. Aber weder auf den 5-Jahres-Zeitraum noch auf die 3-Objekte-Grenze darf man sich verlassen.

Werden Umbaumaßnahmen durchgeführt, so beginnt der 5-Jahres-Zeitraum erst mit der Beendigung der Umbaumaßnahmen. Werden weitere Objekte kurz nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums verkauft, so werden diese mit berücksichtigt, wenn ein "planmäßiges" Vorgehen anzunehmen ist. Auf ein solches planmäßiges Vorgehen kann bereits aus dem Umstand geschlossen werden, dass mehr als drei Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

Auch hat der BFH schon den gewerblichen Grundstückshandel bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken unterstellt, wenn der Käufer die Grundstücke mit der Absicht erworben hat, sie in jedem Fall wieder zu verkaufen. Ebenso nimmt der BFH einen gewerblichen Grundstückshandel an, wenn ein Gebäude als Ganzes gekauft und dann in Eigentumswohnungen aufgeteilt und wieder verkauft wird.

Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich eine erhebliche Unsicherheit, weil niemand genau weiß, wann die Voraussetzungen für einen steuerpflichtigen gewerblichen Grundstückshandel vorliegen: Entscheidend ist die bedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Errichtung bzw. Modernisierung.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.