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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Geänderte Meldepflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer

Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden.

Durch das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV-Gesetz) hat der Gesetzgeber eine neue Meldevorschrift in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Danach muss zukünftig bei jeder Meldung an die Sozialversicherung angegeben werden, ob der Betreffende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist. Im Meldungsvordruck wird dazu das Ankreuzfeld "Beamtenähnliche Versorgung" entfernt und dafür ein neues Feld für ein "Statuskennzeichen" eingefügt. Spätestens ab dem 1. Januar 2005 ist in diesem Feld eine 2 für den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH einzutragen. Ähnliches gilt nun auch für Ehe- und Lebenspartner des Arbeitgebers, für die das Statuskennzeichen 1 einzutragen ist.

Der Hintergrund dieser Änderung ist, dass die BfA für die betroffenen Personengruppen ein Statusfeststellungsverfahren einleiten soll. Dieses Verfahren soll unzweideutig klären, ob der Betroffene in der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist oder nicht. Bisher kam es nämlich immer wieder vor, dass ein Geschäftsführer oder der Ehepartner des Chefs als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurde und viele Jahre lang Beiträge zahlte. Als dann der Leistungsfall eintrat, also beispielsweise bei Insolvenz der Gesellschaft, kam es dann zu einer erneuten Prüfung durch die Arbeitsämter, die an die ursprüngliche Entscheidung der Sozialversicherungsträger nicht gebunden waren. Die Folge war, dass der ehemalige Beitragszahler keinen Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung hatte und nur für maximal vier Jahre die Beiträge zurückerstattet bekam. An das Ergebnis des jetzt neu eingeleiteten Statusfeststellungsverfahrens sind nun aber alle Sozialversicherungsträger gebunden, sodass für die Betroffenen endlich Rechtssicherheit herrscht.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.