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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Neues Investitionszulagengesetz 2005 gilt

Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.

Zum Jahreswechsel gab es eine wichtige Änderung in unserer Gesetzeslandschaft: Das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen, und gleichzeitig tritt das neue Investitionszulagengesetz 2005 in Kraft. Obwohl sich das neue Gesetz zeitlich direkt an das alte anschließt, unterscheiden sich die beiden Gesetze doch erheblich.

Während das Investitionszulagengesetz 1999 Investitionen förderte für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und in Betrieben von produktionsnahen Dienstleistungen, beschränkt sich das Investitionszulagengesetz 2005 auf betriebliche Investitionszulagen. Zulagen für Modernisierungsmaßnahmen sind also zusammen mit dem alten Gesetz zum 31. Dezember 2004 ausgelaufen. Daraus ergeben sich eine Reihe wesentlicher Konsequenzen:

  1. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietgebäuden waren nur noch bis zum 31. Dezember 2004 begünstigt. Mit anderen Worten: War Ihre Investition nicht vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, so verfällt die Investitionszulage. Als abgeschlossen gelten die Investitionen zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhaltungsarbeiten oder nachträglichen Herstellungsarbeiten beendet sind. Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass sich die Förderung grundsätzlich auf die jeweilige, einzelne Baumaßnahme und deren Beendigung bezieht.

    Anders verhält es sich lediglich bei nachträglichen Herstellungsarbeiten. In diesem Fall werden sämtliche Maßnahmen als Einheit behandelt. Nachträgliche Arbeiten zur bloßen Mängelbeseitigung fallen hingegen nicht ins Gewicht. Neben dem rechtzeitigen Abschluss der Arbeiten war nach dem alten Gesetz natürlich auch noch Voraussetzung, dass Ihre Aufwendungen in den Jahren 2002 bis 2004 50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche übersteigen, denn andernfalls wird ebenfalls keine Zulage gewährt.

  2. In Bezug auf die betrieblichen Investitionszulagen enthält das neue Gesetz eine Nachfolgeregelung für das Investitionszulagengesetz 1999. Allerdings kann trotz des neuen Gesetzes eine Förderlücke entstehen, wenn die Maßnahme noch vor dem Jahreswechsel begonnen, aber erst danach abgeschlossen wurde. Denn das Investitionszulagengesetz 1999 fördert nur Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2005 beendet worden sind, während nach dem Investitionszulagengesetz 2005 nur Investitionen begünstigt sind, die nach dem 24. März 2004 begonnen und nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden.

    Das heißt, dass Maßnahmen, die Sie vor dem 25. März 2004 begonnen haben und nach dem 31. Dezember 2004 beenden, weder nach dem alten noch nach dem neuen Investitionszulagengesetz gefördert werden. Als abgeschlossen gilt die Investition, wenn die Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt worden sind. Angeschafft ist ein Wirtschaftsgut dann, wenn Sie es in Ihrer Verfügungsmacht haben und es betriebsbereit ist. Hergestellt ist ein Wirtschaftsgut, wenn es fertig gestellt ist, also seine bestimmungsgemäße Nutzung möglich ist.

  3. Schließlich gibt es im Rahmen der betrieblichen Investitionen noch einige Verschärfungen: Ihr Betrieb muss den europarechtlichen Begriff eines "kleinen und mittleren Unternehmens” (KMU) erfüllen, um in den Genuss der erhöhten Investitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter zu kommen. Als KMU gilt Ihr Unternehmen, wenn Sie

    • weniger als 250 Personen beschäftigen,

    • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro haben,

    • eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben und

    • nicht mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile von einem oder mehreren Unternehmen besitzen.

    Die Förderung kommt nach dem neuen Gesetz zudem nur noch für Erstinvestitionen in Betracht.


{Kontakt}

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