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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Eigenheimzulage beim Erwerb von nahen Angehörigen

Beim Erwerb einer Immobilie von nahen Angehörigen kann anstelle eines abgewogenen Kaufvertrags eine "versteckte" Unterhaltsvereinbarung vorliegen.

Gemäß dem Eigenheimzulagengesetz können Sie für die Herstellung oder Anschaffung eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen. Sind Sie Erbe einer Immobilie oder wird Ihnen eine solche geschenkt, können Sie folglich keine Eigenheimzulage beantragen, es sei denn, Sie erwerben die Immobilie noch vor dem Eintritt des Erbfalls.

Denn in so einem Fall handelt es sich um einen normalen Kaufvertrag, allerdings zwischen nahen Angehörigen. Bei solchen Verträgen ist zu beachten, dass sie steuerrechtlich nur dann anerkannt werden, wenn sie

  • zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und

  • zum anderen im Hinblick auf ihre Gestaltung und Durchführung einem Fremdvergleich standhalten würden.

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sollten daher grundsätzlich Vereinbarungen über Laufzeit, Art und Weise der Rückzahlung sowie Höhe und Zahlungszeitpunkt der Zinsen enthalten. Selbst wenn diese Aspekte geregelt sind, kann es Gesichtspunkte geben, die im Vergleich zu einem Vertrag zwischen Fremden auffallend abweichen und auf einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen.

Beispiel 1: Sie kaufen Ihrem Vater das Familienanwesen ab und zahlen einen Teil des Kaufpreises sofort. Für den noch ausstehenden Restkaufpreis vereinbaren Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung. Die Ratenzahlungsvereinbarung sieht einen Abzahlungsmodus vor, der sich solange hinzieht, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit lange nach dem Tod Ihres Vaters enden wird.

In einem solchen Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Anerkennung als kaufmännisch ausgewogenen Kaufvertrag abgelehnt, sodass kein Anspruch auf Eigenheimzulage bestand. Vielmehr ist der BFH von einer Unterhaltsvereinbarung ausgegangen.

Beispiel 2: Ihre Mutter verkauft Ihnen ihr Haus. Den gezahlten Kaufpreis erhalten Sie kurze Zeit später als Darlehen von Ihrer Mutter. Ein Rückzahlungsplan wird vereinbart - die Laufzeit des Darlehens endet danach im 98. Lebensjahr Ihrer Mutter.

In einem ähnlichen Fall wurde trotz der deutlichen Abweichung von der durchschnittlichen Lebenserwartung die rechtliche Gestaltung anerkannt - mit der Folge, dass die Eigenheimzulage gewährt wurde.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.