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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Kindergeld auch für volljähriges, arbeitsloses Kind

Auch für volljährige Kinder, die arbeitslos sind, können die Eltern Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind auch arbeitsbereit ist.

Für volljährige Kinder kann auch Kindergeld gezahlt werden, wenn sie arbeitslos sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Kind

  • seine Arbeitsbereitschaft dokumentiert und

  • seiner Meldepflicht gemäß § 132 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nachkommt.

Der Bundesfinanzhof hat damit ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württembergs bestätigt, wonach ein Kind nur dann als arbeitsloses Kind im steuerrechtlichen Sinne gilt, wenn es seine Arbeitsbereitschaft dokumentiert und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Die Arbeitsbereitschaft ist eine innere Tatsache, deren Vorliegen nach außen dokumentiert werden muss. Dies erscheint schwierig - leichter ist es, den Umkehrschluss zu ziehen: Mangelnde Arbeitsbereitschaft liegt dann vor, wenn die Meldepflicht gemäß § 132 AFG verletzt wird. Der Arbeitsvermittlung steht zur Verfügung, wer

  • eine zumutbare, die Beitragspflicht begründende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,

  • bereit ist, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen, die er ausüben kann und darf, sowie

  • das Arbeitsamt täglich aufsuchen kann und für das Arbeitsamt erreichbar ist.

Die mehrfache Verletzung der Meldepflicht begründet die Vermutung, dass das Kind nicht bereit ist, jede ihm zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Ebenso wird aus dem Ignorieren von Schreiben des Arbeitsamtes die fehlende Erreichbarkeit für das Arbeitsamt geschlossen. Damit besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.