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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Verschärfte Bekämpfung der Schwarzarbeit

Seit Anfang August gelten verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die vor allem für Unternehmen aus der Baubranche wichtig sind.

Am 1. August 2004 ist das neue Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung in Kraft getreten. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit liegt damit im Wesentlichen in den Händen der Zollbehörden, welche die Kontrollen zur Aufdeckung von Schwarzarbeit durchzuführen haben. Damit hat die Zollverwaltung nach dem Wegfall der Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen neue Aufgaben erhalten.

Die Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass in Zukunft während der Geschäftszeiten Zollbeamte im Unternehmen erscheinen, um Einsicht in die Lohn- und Gehaltsunterlagen zu nehmen und Rechnungen und Verträge über Dienst- oder Werkleistungen einzusehen. Die Unternehmer werden dies mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis nehmen. Zu begrüßen ist die Absicht, die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu intensivieren, zu beklagen ist der damit verbundene neue bürokratische Aufwand. Folgende Neuerungen sind für Ihr Unternehmen von Bedeutung:

  1. Zur Schwarzarbeit gehört jetzt das Betreiben eines Unternehmens, welches nicht in die Gewerbekartei oder die Handwerksrolle eingetragen ist. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

  2. Bei allen Leistungen, die mit einem Grundstück zusammenhängen, müssen Sie binnen 6 Monaten nach Ausführung der Werklieferung oder Leistung eine Rechnung ausstellen. Ist der Auftraggeber eine Privatperson, muss die Rechnung den Hinweis tragen, dass die Rechnung zwei Jahre aufbewahrt werden muss, und dass die Aufbewahrungsfrist mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in welchem die Rechnung ausgestellt worden ist. Wer keine Rechnung ausstellt (Ohne-Rechnung-Geschäfte), riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Privatpersonen, die Rechnungen nicht aufbewahren, müssen mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro rechnen. Zu den Arbeiten an einem Grundstück zählen beispielsweise: Vermietung von Baugeräten, Containeraufstellung, Baumaterialentsorgung, Gerüst- und Messebau, Bepflanzungen und Anlegung von Grünanlagen.

  3. Gutschriften verlieren die Wirkung einer Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift der Abrechnung widerspricht. Strittige Forderungen können Sie daher nicht im Wege einer Gutschrift abrechnen.

Im Gesetzgebungsverfahren war heftig umstritten, auf welche Weise nicht angemeldete Beschäftigungen in Privathaushalten geahndet werden sollen. Zunächst war vorgesehen, dass Strafverfahren wegen Steuer- und Abgabenhinterziehungen eingeleitet werden. Damit wäre eine Kriminalisierung weiter Teile der Bevölkerung verbunden. Nunmehr werden solche illegalen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet. Jetzt gilt: Keine Schwarzarbeit sind gelegentliche Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht unter Partnern, Angehörigen oder Nachbarn.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.