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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Amtsniederlegung des Geschäftsführers

Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.

Die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers endet normalerweise aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses über seine Abberufung. Daneben kann der Geschäftsführer aber auch von sich aus sein Amt niederlegen. Im GmbH-Gesetz ist die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers allerdings nicht geregelt. Einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg sind zur Amtsniederlegung eines Geschäftsführers nun folgende Grundsätze zu entnehmen:

  1. Die Amtsniederlegung muss gegenüber sämtlichen Gesellschaftern erklärt werden.

  2. Es muss der Nachweis geführt werden, dass die Niederlegungserklärung allen Gesellschaftern zugegangen ist. Zur Nachweisführung reicht ein Bestätigungsschreiben der Gesellschafter oder das Protokoll einer Gesellschafterversammlung aus.

  3. Die Niederlegung des Amtes eines Geschäftsführers ist unabhängig davon, ob der Geschäftsführer einen wichtigen Grund zur Amtsniederlegung hat. Die Amtsniederlegung ist auch unabhängig von Kündigungsfristen und lässt den Dienstvertrag unberührt. Unwirksam kann eine Amtsniederlegung sein, wenn der einzige Geschäftsführer im Falle einer bevorstehenden Insolvenz die Amtsniederlegung erklärt, um keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen.

  4. Die Amtsniederlegung haben die verbliebenen Geschäftsführer in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister anzumelden. Legt der einzige Geschäftsführer sein Amt nieder, so müssen die Gesellschafter einen neuen Geschäftsführer bestellen, da eine GmbH nur durch einen Geschäftsführer handlungsfähig ist.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.