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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Verfassungsmäßigkeit der Steueränderungen?

Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungsgemäß zustande gekommen ist.

Schon kurz nach der Verabschiedung des großen Steuerpakets Ende des letzten Jahres kamen Zweifel auf, ob das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Da im Gesetz nicht nur reduzierte Steuersätze festgeschrieben wurden, sondern auch zahlreiche Änderungen zulasten der Steuerpflichtigen enthalten sind, ist diese Frage von erheblicher praktischer Bedeutung.

Der Angriffspunkt der Zweifler sind die erheblichen Änderungen, die das Gesetz im Vermittlungsausschuss erfahren hat, denn nach dem Grundgesetz werden Bundesgesetze vom Bundestag beschlossen. Dieser Verfassungsgrundsatz wird durchbrochen, wenn im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat Gesetzesänderungen beschlossen werden, die nie Gegenstand einer Gesetzesvorlage an den Bundestag waren.

So ist dies unter anderem mit dem so genannten Koch-Steinbrück-Papier geschehen. Der Bundesrat hatte bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses verlangt, "die Vorschläge der Ministerpräsidenten Roland Koch und Peer Steinbrück zum Abbau von Steuervergünstigungen und Finanzhilfen einzubeziehen". Bei einer Reihe von Vorschriften sind im Vermittlungsverfahren Beträge um 12 % zulasten der Steuerpflichtigen geändert worden.

Es wird daher zunehmend die Auffassung vertreten, dass das Haushaltsbegleitgesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen sei. Der Bundesfinanzminister hat bereits reagiert. In einem Erlass vom 12. März 2004 vertritt er die Auffassung, dass sich die im Vermittlungsverfahren zum HBeglG 2004 vorgenommenen Veränderungen im Rahmen des Anrufungsbegehrens des Bundesrats hielten. An die Finanzbehörden ist daher die Anweisung ergangen, Einsprüche zurückzuweisen und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung abzulehnen. Es wird sich zeigen, wie lange sich diese Anweisung aufrecht erhalten lässt.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.