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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Verlustvortrag und die Reform der Gewerbesteuer

Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.

Das große Gesetzespaket, das jetzt verabschiedet wurde, enthält auch eine Vorschrift zur "Verstetigung des Steueraufkommens", wie sie der Bundesfinanzminister euphemistisch nennt. Tatsächlich handelt es sich um die Beschränkung der Verlustverrechnung. Künftig ist der Verlustvortrag pro Jahr nur noch bis maximal 60 % des laufenden Gewinns möglich, wobei bis zu einem Sockelbetrag von 1 Million Euro ein voller Verlustvortrag zulässig ist.

Diese "Mindestbesteuerung" gilt nun nicht nur für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, sondern auch gleich für die Gewerbesteuer. Außerdem wird die Gewerbesteuer nun doch nicht in Gemeindewirtschaftsteuer umgetauft, aber immerhin in einigen Punkten geändert:

  • Ein Mindesthebesatz von 200 % wird eingeführt, um Steueroasen zu verhindern.

  • Die Ausdehnung der Gewerbesteuerpflicht auf die Freien Berufe hat die Opposition verhindert. Ohnehin wäre eine solche Regelung für den Fall, dass die Gewerbesteuer nicht voll mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann, auf eine Steuererhöhung und zusätzliche Bürokratie oder andernfalls lediglich auf zusätzliche Bürokratie hinausgelaufen.

  • Es soll zur vollen Angleichung der Organschaftsregelung im Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht kommen, was letztendlich bedeutet, dass vororganschaftliche Verluste nicht berücksichtigt werden.

  • Die Kürzungsvorschrift für Zinsen bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung wird aufgrund der geänderten Handhabung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung aufgehoben.

  • Durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage ab 2004 erhalten die Kommunen zusätzlich rund 2,5 Milliarden Euro und sogar 3 Milliarden ab 2005.


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