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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Reform der Gemeindefinanzen und der Gewerbesteuer

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf über die Reform der Gemeindefinanzen beschlossen, der grundlegende Änderungen bei der Gewerbesteuer vorsieht.

Die Bundesregierung hat jetzt die Pläne für eine Reform der Gemeindefinanzen verabschiedet mit dem Ziel, die Kommunen um mehrere Milliarden Euro zu entlasten. Dabei sollen insbesondere bei der Gewerbesteuer zahlreiche Änderungen vorgenommen werden. Unter anderem enthält der Gesetzentwurf folgende Punkte:

  • Durch die Einbeziehung von Freiberuflern in die Gewerbesteuerpflicht soll die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer verbreitert werden. Diese können die Steuerschuld dann zwar mit ihrer Einkommensteuer verrechnen, trotzdem entsteht besonders bei hohen Erträgen im Saldo eine Steuererhöhung.

  • Der Freibetrag für Personenunternehmen wird von bisher 24.500 Euro auf 25.000 Euro angehoben. Im Gegenzug wird der Freibetrag bei höheren Erträgen zwischen 25.000 und 50.000 Euro schrittweise abgebaut.

  • In Zukunft darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden bei der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer selbst und bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Allein durch diese Maßnahme hat der Staat Mehreinnahmen in Höhe von 7,2 Milliarden Euro pro Jahr.

  • Die Gewerbesteuer kann zukünftig bis zu einem Hebesatz von 380 % auf die Einkommensteuer angerechnet werden statt bisher nur bis zu 180 %. Allerdings wird die Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt, um eine Überkompensation zu verhindern.

  • Der Staffeltarif bei den Steuermesszahlen für Personengesellschaften entfällt, für Personen- und Kapitalgesellschaften ist eine einheitliche Steuermesszahl von 3 % vorgesehen.

  • Entfall aller übrigen Hinzurechnungen (z.B. Mieten, Pachten und Leasingraten) und Kürzungen für alle Gewerbesteuerpflichtigen, soweit sie nicht der Vermeidung einer steuerlichen Doppelbelastung oder der Abgrenzung der inländischen Erträge von den ausländischen dienen.

  • Aus dem weitgehend gescheiterten Steuervergünstigungsabbaugesetz wurde eine Maßnahme hier wieder eingeführt: Die Verlustverrechnung wird auf die Hälfte des Betriebsertrages begrenzt und ein Sockelbetrag von 100.000 Euro eingeführt, was effektiv zu einer Mindestbesteuerung führt.

  • Lediglich Zinsen, die an Gesellschafter oder ihnen nahe stehende Personen gezahlt werden für die Überlassung von Fremdkapital sollen weiter hinzugerechnet werden.

  • Schließlich soll die Gewerbesteuer umbenannt werden: Zukünftig wird sie Gemeindewirtschaftssteuer heißen. Diese müssen dann zukünftig alle Gemeinden erheben, wobei der niedrigste Hebesatz 200 % betragen soll. Damit sollen Steueroasen wie Norderfriedrichskoog trocken gelegt werden.

  • Der Anteil der Städte und Gemeinden an der Umsatzsteuer wird auf Kosten der Länder und des Bundes von derzeit 2,2 % auf 3,6 % angehoben.

Der Zeitplan des Bundeskabinetts sieht eine abschließende Beratung über den Gesetzentwurf im Dezember vor. Ob dies Pläne auch nach der Beratung in Bundestag und Bundesrat noch Bestand haben, steht derzeit noch in den Sternen, da sich die Halbwertszeit für neue Steuerpläne in den letzten Monaten drastisch verkürzt hat.


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