Telefon Icon

Telefon:
05682 730016

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.: 9-13 Uhr u. 14-16 Uhr
Fr.: 9-13 Uhr

Home Über uns Wer wir sind Schwerpunkte Aktuelles Kontakt

Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



Stellenangebote Bewerben Sie sich in 60 Sekunden Deine Karriere
Ehepaar Beratung Steuern ausrechnen

{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

Aktenordner
Geld einsparen
Steuern ausrechnen

{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

Steuerterminkalender >

Allgemeines zum Thema Steuern

Existenzgründer

Personal, Arbeit und Soziales

GmbH-Ratgeber

Umsatzsteuer

Selbstständige und Unternehmer

Einkommenssteuer -
Arbeitgeber

Einkommenssteuer -
Immobilien

Einkommenssteuer -
Ehepartner und Kinder

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne


hier kontaktieren




Schwellenwerte bei den Mitarbeiterzahlen

Das Arbeitsrecht sieht Schwellenwerte bei der Anzahl der Arbeitnehmer vor, ab denen einzelne Vorschriften greifen.

Viele Vorschriften im Arbeits- und Arbeitsschutzrecht sind an eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten (den "Schwellenwert") geknüpft Je mehr Arbeitnehmer ein Unternehmen beschäftigt, umso mehr Gesetze und Verordnungen gilt es zu beachten.

<div align="center"><object classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,29,0" width="400" height="280"> <param name="movie" value="http://www.ocsmedia.de/graphic/DD67D403D1A2489EA9D2755781E7F4CF.swf" /> <embed src="http://www.ocsmedia.de/graphic/DD67D403D1A2489EA9D2755781E7F4CF.swf" width="400" height="280" pluginspage="http://www.macromedia.com/go/getflashplayer" type="application/x-shockwave-flash"/> </object></div>

Egal ob Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsstättenverordnung oder das neue Teilzeitgesetz, manchmal gibt schon ein Beschäftigter mehr oder weniger den Ausschlag, ob die jeweilige Vorschrift in einem Unternehmen umgesetzt werden muss oder nicht. Schaffen Sie also in Ihrem Unternehmen mehr Arbeitsplätze, so werden Sie dafür vom Staat bestraft. Folgende Schwellenwerte sollten Existenzgründer und Kleinunternehmer beachten:

  • Ab 5 Mitarbeitern kann in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden. Die Kosten des Betriebsrats trägt das Unternehmen.

  • Ab 6 Mitarbeiter gilt in Ihrem Betrieb das Kündigungsschutzgesetz. Einen Mitarbeiter werden sie in der Regel nur gegen Zahlung einer Abfindung entlassen können. Um eine Abfindung kommen sie nur herum, wenn Sie für die Kündigung gewichtige Gründe hatten. Entweder handelte es sich um eine personenbedingte Kündigung, d.h. es muss ein schweres Fehlverhalten vorgelegen haben, das bereits vorher abgemahnt worden war, oder es handelte sich um eine betriebsbedingte Kündigung, dann müssen sie die Gründe für einen Abbau der Mitarbeiter und die Sozialauswahl belegen. Außerdem schreibt die Arbeitsstättenverordnung jetzt nach Geschlecht getrennte Toilettenräume vor.

  • Ab 11 Mitarbeitern im Unternehmen haben diese Anspruch auf die Einrichtung eines leicht erreichbaren Pausenraums.

  • Ab 16 Mitarbeiter besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit. Die Firma kann zwar betriebliche Gründe dafür anführen, dass sie mit der Verkürzung der Arbeitszeit nicht einverstanden ist, in der Regel wird sie hierüber aber mit dem Mitarbeiter prozessieren müssen.

  • Ab 20 Mitarbeiter nehmen Sie nicht mehr am Lohnausgleichsverfahren teil. Auf den Betrieb können größere Ausgaben bei der Krankheit von Mitarbeitern zukommen.

  • Ab 21 Mitarbeiter besteht eine Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte. Außerdem sitzen jetzt im Betriebsrat 3 Mitglieder, folglich steigen noch einmal Ihre Kosten. Die Entlassung von mehr als 5 Arbeitnehmern müssen Sie jetzt dem Arbeitsamt anzeigen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.