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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Anzeigepflicht für Auslandsbeteiligungen

Kaum bekannt ist, dass für Auslandsbeteiligungen eine Meldepflicht beim Finanzamt besteht.

Es ist weithin unbekannt, dass Auslandsbeteiligungen den Finanzämtern zu melden sind. Die Informationszentrale Ausland des Bundesamts für Finanzen verfolgt regelmäßig die Veröffentlichungen aus den Handelsregistern im Ausland. Auf Anfrage werden den Betriebsprüfern zum Teil sehr detaillierte Auskünfte gegeben, z.B. ob es sich um eine wirtschaftlich aktive Gesellschaft handelt.

Kommt bei diesen Recherchen heraus, dass Bundesbürger an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt sind und dass Meldepflichten verletzt worden sind, geht die Finanzverwaltung von einer Steuergefährdung aus und setzt ein Bußgeld gegen den Betreffenden fest. Um das zu vermeiden, müssen Sie Ihrem Finanzamt mitteilen:

  1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

  2. die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung;

  3. den Erwerb von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn Sie damit unmittelbar mindestens zu 10 v.H. oder mittelbar mindestens zu 25 v.H. am Kapital oder Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind oder die Summe der Anschaffungskosten aller Ihrer Beteiligungen mehr als 150.000 Euro beträgt.

Für die Mitteilung müssen Sie ein Formular der Finanzverwaltung benutzen. Ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro kann gegen diejenigen verhängt werden, die ihre Anzeigepflicht verletzen. Die Meldungen werden ebenfalls bei der Informationszentrale Ausland des Bundesamts für Finanzen zentral erfasst.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.